In Thüringen wird wohl am Samstag das größte Rechtsrock-Festival in Deutschland stattfinden. In der Bevölkerung formiert sich Widerstand. Foto: dpa

Nach dem Oberverwaltungsgericht auch das Amtsgericht: Die Richter entscheiden zugunsten des für Samstag geplanten Rechtsrock-Konzerts. Die Rechten sind allerdings alles andere als willkommen.

Themar/Hildburghausen - Der Weg für das bundesweit wohl größte Neonazi-Festival des Jahres in Südthüringen ist nun auch von rechtlicher Seite frei. Das Amtsgericht Hildburghausen hat die einstweiligen Verfügungen gegen die für Samstag angemeldete Veranstaltung in Themar (Landkreis Hildburghausen) abgewiesen, wie eine Sprecherin am Freitag sagte.

Themar mit weniger als 3000 Einwohnern wird am Samstag eine Stadt im Ausnahmezustand sein. Der Thüringer Verfassungsschutz erwartet mehr als 5000 Rechte - auch aus dem Ausland. Hinzu kommen rund 2000 Gegendemonstranten und knapp 1000 Polizisten.

Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) kündigte für Freitagabend einen Besuch in Themar an. Er wolle sich vor Ort über den Polizeieinsatz informieren sowie mit Beamten und Anwohnern sprechen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Demnach nimmt Poppenhäger auch an einem Friedensgebet in der Stadtkirche teil. Zuvor hatte der MDR darüber berichtet.

Die Weißbachtal Agrar GmbH hatte am Dienstag einstweilige Verfügungen gegen den Eigentümer des Grundstücks, Bodo Dressel, sowie gegen den Anmelder des Konzerts eingereicht. Rechtsanwalt Hubertus Benecke verwies auf einen mündlichen Pachtvertrag, den sein Mandat mit dem Eigentümer für die Wiese habe, auf der das Konzert über die Bühne gehen soll. Der Landwirtschaftsbetrieb mähe das Grundstück regelmäßig und verwende das Heu als Futtermittel.

Dressel, der ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Grimmelshausen ist und bis vor kurzem AfD-Mitglied war, bestritt die Existenz eines Pachtvertrags jedoch. Das war laut Gerichtssprecherin entscheidend. Der Antrag gegen den Konzert-Veranstalter habe vor allem daran gelitten, dass kein schriftlicher Vertrag vorlag. Diese Begründung sehe die Fakten nicht, sagte Anwalt Benecke. „Es ist unstreitig, dass wir die Fläche über 20 Jahre landwirtschaftlich genutzt haben und auch über 20 Jahre die Grundsteuer gezahlt haben.“ Daraus ergebe sich automatisch ein Pachtvertrag. „Das wurde nicht berücksichtigt.“

Konzert gilt weiterhin als Versammlung

Die einstweilige Verfügung gegen Dressel selbst lehnte das Amtsgericht ab, weil es sich nicht zuständig sieht. Der Sprecherin zufolge sind in Thüringen für Landwirtschaftssachen immer jene Amtsgerichte mit Sitz am Landgericht zuständig - in diesem Fall also das Amtsgericht Meiningen.

Bereits am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar in zweiter Instanz zugunsten der Rechten entschieden. Demnach gilt das Konzert weiter als Versammlung und steht damit unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das Landratsamt Hildburghausen hatte gegen eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen Beschwerde eingelegt, weil es das Festival als kommerzielle Veranstaltung einstuft.

Thüringer Wirtschafts- und Tourismusverbände befürchten durch das Konzert einen Schaden für die Region. „Ein Klima der Ausgrenzung und Intoleranz schadet dem Image Südthüringens als attraktive Region für Fachkräfte“, teilten die Handwerkskammer Südthüringen, die Industrie- und Handelskammer Südthüringen, der Regionalverbund Thüringer Wald und der Naturpark Thüringer Wald am Freitag mit.