Die Postbank informierte nun auch Bestandskunden, dass die Freibeträge gesenkt werden. Foto: Oliver Tjaden

Die unlängst von der Postbank angekündigte Absenkung der Freibeträge betrifft nicht nur neu eröffnete Konten, sondern auch Bestandskunden. Diese haben aber gegenüber Neukunden einen Vorteil.

Frankfurt - Negativzinsen auf Bankkonten treffen zunehmend auch Kunden, die ihrem Geldhaus schon seit Jahren die Treue halten. So wollen die Deutsche Bank und ihre Tochter Postbank im Laufe dieses Jahres Bestandskunden mit mehr als 100 000 Euro an Sichteinlagen – so lautet der Fachbegriff für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten – auf „passende Anlagealternativen oder Verwahrentgelte“ ansprechen. Im Falle der Postbank gilt für die angesprochenen Kunden aber keineswegs ein Freibetrag von 100 000 Euro. Vielmehr fallen Negativzinsen auf dem Girokonto für Guthaben oberhalb einer Grenze von 50 000 Euro an. Bei Tagesgeldkonten greifen sie schon oberhalb eines Freibetrags von 25 000 Euro.

 

Bezogen auf Neukunden waren diese Freibeträge schon vor einigen Wochen kommuniziert worden. Nachdem ein Bestandskunde unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass er ebenfalls ein entsprechendes Schreiben der Postbank erhalten habe, bestätigte ein Banksprecher, dass es bei den Freibeträgen zwischen Alt- und Neukunden keinen Unterschied gebe.

Bei Bestandskunden gelten die Grenzwerte erst ab einer bestimmten Summe

Bei Bestandskunden würden die Grenzwerte aber erst relevant, wenn sie auf Giro-, Anlage- und Tagesgeldkonto zusammen mehr als 100 000 Euro verwahrten. Über ein Anlagekonto bei der Postbank verfügen diejenigen Kunden, die auch ein Wertpapierdepot besitzen. Über das Anlagekonto werden Gutschriften sowie Lastschriften aus Wertpapiergeschäften verrechnet.

Die Direktbank ING Deutschland kündigte am Montag die Einführung von Minuszinsen für alle Kunden an, deren Guthaben auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto 50 000 Euro übersteigen. Wie bei den meisten Kreditinstituten liegt der Zinssatz, der oberhalb des jeweiligen Freibetrags fällig wird, auch bei der Postbank und der ING bei 0,5 Prozent. Das entspricht dem Prozentsatz, den die Institute selbst auf einen Großteil ihrer Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen müssen.

Anders als bei Bankgebühren besteht bei Negativzinsen keine Hoffnung auf Erstattung auf Basis des BGH-Urteils. Bei neu eröffneten Konten wurden Minuszinsen in den vergangenen Jahren direkt in den Vertragsbedingungen festgeschrieben. Die betroffenen Bestandskunden wiederum wurden explizit zur Unterzeichnung von Einzelvereinbarungen aufgefordert.