Das Landgericht Stuttgart wird voraussichtlich am Mittwoch zu einem Urteil kommen (Symbolbild). Foto: dpa

Welche Rolle spielte ein 49-Jähriger in den mafiösen Umtrieben in der Region – und welche Schuld trägt sein Freund in Polizeiuniform? Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben plädiert.

Der Prozess gegen einen 49-jährigen mutmaßlichen Mafia-Unterstützer aus Kernen und einen Polizisten, der Dienstgeheimnisse an ihn verraten haben soll, geht auf die Zielgerade, am Montag wurden die Plädoyers gehalten.

 

Der 49 Jahre alte Antonino P. soll einer Fellbacher Mafia-Gruppe dabei geholfen haben, bei italienischen Firmen Lebensmittel zu ergaunern. „Dabei wusste er sehr wohl, mit wem er es zu tun hat“, so der Staatsanwalt. Er habe gegenüber einem Landsmann mit seiner hohen Stellung geprahlt, gar gedroht, ihm den „Kopf abzuschneiden“, falls dieser darüber rede. Er forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Antonino P. hatte die Betrügereien zwar weitgehend eingeräumt – aber bestritten, dass er damit die Mafia habe unterstützen wollen. Die beiden Rechtsanwälte von P., Hanno Haupt und Achim Wizemann, forderten entsprechend eine etwas geringere Strafe von etwas mehr als drei Jahren.

Im April 2025 landete die Polizei einen Coup gegen die Mafia. Foto: Polizia di Stato/dpa

Was seinen Freund in Uniform angeht, ist der Ausgang ungewiss. Wurde er in einem anderen Verfahren wegen einer bipolaren affektiven Störung für schuldunfähig erklärt, forderte der Staatsanwalt für ihn eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Für ihn war der Verrat von Dienstgeheimnissen kein krankheitsbedingter Ausrutscher, sondern „entsprach jahrelanger Praxis“. Der Rechtsanwalt Bernd Kiefer forderte dagegen einen Freispruch: „Der psychiatrische Sachverständige hat klar gesagt, hier handelt es sich um einen Maniker.“ Aus seiner Sicht steht dem Polizisten auch eine Entschädigung für seine Zeit in U-Haft zu.

Das Verfahren gegen die beiden endet am Mittwoch. Die 18. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts wird voraussichtlich am Vormittag ihr Urteil verkünden.