Nicht jedes Wunschkennzeichen macht alle Verkehrsteilnehmer wunschlos glücklich. Foto: dpa (Symbolbild)

Baden-Württemberg lässt Kennzeichen mit den Chiffren AH, HH, 18 und 88 zu. Bayern empfiehlt den Zulassungsstellen, das nicht zu tun, und das ist gut so, findet unsere Polizeireporterin Christine Bilger.

Stuttgart - Ein Versehen in Bayern zieht weite Kreise: Dort war das Kennzeichen AIC-HH 88 ausgegeben und letztlich wieder eingezogen worden.

„Muss das sein?“ fragten die einen, als das Thema im Netz die Runde machte: Muss man um eine Buchstabenkombi, die bedeuten kann, dass der Wagen auf einen gebürtigen Hamburger oder eine Hanna Häberle zugelassen ist, so ein Aufheben machen und rechte Umtriebe wittern?

„Muss das sein?“ fragen die anderen, die rund um die Geschichte nachforschen und erfahren, dass in ihrer Heimatstadt die mehr oder minder allgemein bekannten Nazi-Chiffren von der Zulassungsstelle ausgegeben werden, und denen sich dabei aufgrund der befürchteten rechtsextremen Lesart die Nackenhaare stellen.

Bayern macht es anders – und das ist gut so!

Ja, leider muss das sein, lautet die Antwort an die erste Gruppe. Leider ist Deutschland im Jahr 2019 nicht so frei von rechten Umtrieben, dass die Befürchtung, es handele sich um ein Erkennungszeichen unter Rechtsextremen, von der Hand zu weisen ist. Nein, es muss nicht sein, dass Personen mit dieser Gesinnung andere mit diesen Chiffren provozieren oder sich unter ihresgleichen zu erkennen geben.

Natürlich ist ein Autokennzeichen nicht geeignet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Republik aus den Angeln zu hebeln. Doch die Bedenken derer, die sich an der Nazi-Symbolik stören, sind gerechtfertigt. Es kann sich um harmlose Daten handeln – aber eben auch um eine Werbefläche für extremistisches Gedankengut. Die Liste des Verkehrsministeriums mit verbotenen Abkürzungen sollte ergänzt werden. Bayern macht es vor, dort hat man eine entsprechende Empfehlung 2010 erlassen – gut so!