Der Blick geht aufs Feld, aber Freilauf ist für Hunde nicht mehr erlaubt. Foto: Eva Herschmann

Bei der wegen des Rebhuhn-Rückgangs eingeführten Leinenpflicht in den beiden Wildschutzzonen bei Schmiden belässt es der Ordnungsdienst bisher noch bei Ermahnungen. Der Feldschütz stößt bei den meisten Hundebesitzern auf Verständnis.

Schmiden - Quer durch Feld, Wald und Wiesen rennen durften Hunde in Fellbach schon bisher nicht. Um eine wilde Hatz auf Hasen zu unterbinden, galt die Regelung, dass Fiffi, Hasso und Co. nur dann ohne Leine ausgeführt werden dürfen, wenn sie Herrchen oder Frauchen auch wirklich aufs Wort gehorchen. Im Stadtgebiet selbst war und ist ein freier Auslauf ohnehin tabu: Schon aus Rücksicht auf die Mitmenschen müssen Hunde innerorts auf jeden Fall an die kurze Leine.

Maximal drei Meter lang darf der Führungsstrick sein

Diese Regelungen hat die Stadt vor drei Wochen verschärft – und den Bewegungsspielraum für hechelnde Vierbeiner auf weiten Teilen der Gemarkung deutlich eingeschränkt. In den Sommermonaten von Anfang April bis Ende August gilt für die beiden östlich und westlich von Schmiden eingerichteten Wildschutzzonen eine absolute Leinenpflicht. Maximal drei Meter lang darf der Führungsstrick sein. Und: Querfeldein dürfen Hund und Herrchen nicht spazieren, alle Bereiche abseits der Feldwege sind zum Sperrgebiet erklärt.

Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, muss im Extremfall mit geharnischten Bußgeldern rechnen. Eine dauerhafte Zuwiderhandlung, das geht aus der von den Fellbacher Stadträten mit großer Mehrheit beschlossenen Rechtsverordnung für die Einrichtung der Wildschutzzonen hervor, kann zumindest theoretisch mit einer Strafgebühr von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Ausgesprochen hat die Stadt bisher freilich noch gar keine Buß-gelder. In den ersten drei Wochen haben es Feldschütz und die derzeit öfter übers Feld patrouillierenden Kräfte des kommunalen Ordnungsdiensts bei ihren Kontrollgängen bei Ermahnungen und einem freundlichen Hinweis auf die Leinenpflicht belassen. Die Zeit, in der bei leinenlosen Hunden noch ein Auge zugedrückt wird – von der Fellbacher Rathaussprecherin Sabine Laartz als „Informationsphase“ beschrieben – endet erst Ende Juni.

Spaziergänger und Freizeitsportler ohne Hund dürfen die Feldwege nicht für Querfeldein-Trips verlassen

In aller Regel stoße die Einführung der Leinenpflicht bei den Hundehaltern auch keinesfalls auf Widerspruch, sondern auf Verständnis. „Die meisten Hundebesitzer geben an, dass sie von der neuen Verordnung noch gar nichts mitbekommen haben“, sagt Laartz. Allerdings behält sich die Stadt durchaus vor, auch schon früher den Bußgeld-Block zu zücken – wenn sich Hundebesitzer absolut uneinsichtig zeigen oder in den Wildschutzzonen gar mehrfach beim leinen-losen Spaziergang ertappt werden. Gewiss dürfen sich Vierbeiner-Freunde übrigens sein, dass sie auch dann unter Beobachtung stehen, wenn der Ordnungsdienst gerade anderweitig unterwegs ist: An Hinweisen aus der Bürgerschaft auf einzelne Hundebesitzer, die sich nicht an die neuen Regeln halten, ist offenbar kein Mangel. Selbst anonyme Mitteilungen auf streunende Hunde und ihre Herrchen gingen im Rathaus ein. Übrigens: Auch Spaziergänger und Freizeitsportler ohne Hund dürfen die Feldwege nicht für Querfeldein-Trips verlassen.

Eingeführt worden sind die beiden Wildschutzzonen bekanntlich wegen der Sorge um das Rebhuhn. Rund um Fellbach ist der früher zum Alltag gehörende Vogel kaum noch zu finden. Natürliche Feinde wie Füchse oder Krähen tragen genauso zum Rückgang des Bodenvogels bei wie der Wandel der Landwirtschaft mit weniger Baumschulen und mehr Folienfeldern oder der hohe Freizeitdruck. Die Ausweisung wechselnder Brachflächen, das Anlegen von Blühfeldern und der Ankauf früherer Baumschulflächen haben bisher keinen Umschwung gebracht. Spaziergänger und Fahrradfahrer, die die Wege verlassen, gefährden den Bestand weiter. Auch freilaufende Hunde, die Vögel in der Brut aufschrecken, gelten als großer Störfaktor.