Der schmarotzende Schmetterling ist eine Seltenheit.  Foto: Klaus Dahl

Das Landratsamt erklärt per Informationstafel das seltsame Leben des Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Der hinterlässt das Aufziehen seines Nachwuchses Fremden – Ameisen umsorgen die Raupen.

Kreis Böblingen - Diese Eltern haben keine Lust auf die Last der Erziehung. Sie überlassen sie einfach anderen. Oder eher die Aufzucht, denn die Eltern gehören zur Art des Wiesenknopf-Ameisenbläulings, eines seltenen Schmetterlings. Der verdankt seinen Namen eben dem nachlässigen Umgang mit dem Nachwuchs. Die Schmetterlinge legen ihre Eier auf dem Großen Wiesenknopf ab, einem Rosengewächs. Sind die Raupen geschlüpft, fressen sie ihrem Gastgeber die Blüten kahl.

Nach einigen Wochen lassen sie sich zu Boden fallen und schmarotzen sich in Ameisenvölkern durch. Angelockt von einem Duftstoff, adoptieren die Ameisen den Schmetterlings-Nachwuchs bereitwillig. Nach einem bequem verbrachten Winter verpuppen sich die Raupen und ein neuer Wiesenknopf-Ameisenbläuling schlüpft aus dem Ameisenbau.

Die EU fördert die Hege des Schmetterlings

Die seltene Schmetterlingsart flattert über die Wiesen bei Weil im Schönbuch oder auch Steinenbronn. Um auf das Vorkommen des Insekts aufmerksam zu machen, hat das Landratsamt eine Informationstafel im Totenbachtal nahe Weil im Schönbuch aufgestellt. Sie ist Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts namens Life rund ums Heckengäu, mit dem seltene Tier- und Pflanzenarten gehegt werden sollen. Die EU übernimmt die Hälfte der Kosten für entsprechende Projekte. Mit der Tafel „möchten wir darauf aufmerksam machen, was für eine Besonderheit wir hier haben“, sagte der Böblinger Landrat Roland Bernhard.

Gleichzeitig dankte Bernhard den Landwirten, die dem schmarotzenden Schmetterling das Überleben ermöglichen – vorwiegend durch Nichtstun. Grundvoraussetzung für das Gedeihen der Larven ist selbstredend, dass der Große Wiesenknopf blüht. Deshalb dürfen die Wiesen von Anfang Juni bis Anfang September nicht gemäht werden. Dazu haben sich die Landwirte per Vertrag verpflichtet. Was für sie einerseits Ertragseinbußen bedeutet, andererseits Einnahmen, denn der Verzicht wird mit einem Zuschuss erleichtert.