So präsentiert sich die oberbayerische Webcam-Dame Foto: @NatalieHotOffizielleFanpage

Porno-Star Natalie Hot zieht vor Gericht, weil sie in ihrem Haus nicht mehr als Webcam-Girl arbeiten darf. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht München dreht sich nun um die Frage: Wenn sich die 24-Jährige vor der Kamera auszieht – ist das dann Homeoffice?

Ampfing - Ganz Bayern ist von tugendsamen Bayern bewohnt. Ganz Bayern? Nein! Eine kleine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn ist nicht so sittenstreng und tugendhaft. Die bayrische Idylle, von der sonst der ganze Erdkreis schwärmt, ist ausgerechnet hier in der 6300-Seelen-Gemeinde Ampfing nicht mehr in Ordnung. Was ist passiert?

Natalie Hot, eine junge Frau mit strittigem schauspielerischem Talent, hat den beschaulichen Ort in Aufruhr und in die Medien gebracht. Die 24-Jährige (Natalie Hot ist ihr Künstlername) ist eine gefeierte Porno-Darstellerin und verdient ihr Geld als Webcam-Girl. Für ein zahlendes Publikum räkelt die 24-Jährige sich nackt vor der Kamera.

Pornodreh per Webcam

Webcams sind Kameras, die in kurzen Intervallen Bilder aufnehmen und dann über eine Website öffentlich machen. Ein Porno-Kanal für Jedermann sozusagen. Und Frau Hot (was auf englisch „heiß“ bedeutet) nutzt die technische Spielerei für ihr einträgliches Gewerbe. Denn das es sich um ein solches handelt, ist für die Gemeindeoberen und das Landratsamt eindeutig. Das Landratsamt in Mühldorf hat Frau Hot per offiziellem Bescheid verboten, sich in ihrem Haus vor der Kamera auszuziehen und ein Zwangsgeld von 2000 Euro angedroht, sollte sie sich daran nicht halten. Die Begründung: Ihr Haus befindet sich in einem Baugebiet – und der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Nutzung nicht vor. Das Zimmer, in dem die Frau sich räkelt, sei als Kinderzimmer vorgesehen.

Erotik im Wohngebiet? Geht gar nicht, sagt das Landratsamt und klagt

Die Kulisse: Ein Zimmer ihres schmucken Einfamilienhauses in Ampfing. Und genau das ist das Problem. Seit Nachbarn sich bei der Gemeinde über den Beruf der jungen Frau beschwert haben, tobt ein Streit. Anwohner hatten zuvor die „Lärmentwicklung“ beklagt, wie es im Bescheid der Behörde heißt. Nachbarn gaben demnach an, dass dort „Pornos“ gedreht werden – und belegten das mit einer Fotostrecke aus dem Internet. Dort nämlich sind die eindeutigen Beweise unter dem Künstlernamen der Dame zu finden. Die Anwohner sagten, dass Kinder wegen des Jobs ihrer freizügigen Nachbarin in der Schule gehänselt würden. „Stöhnverbot für Webcam-Girl“, hieß es beim TV-Sender Sat.1.

„Es beschweren sich ständig irgendwelche Leute wegen irgendwelcher Gründe“, sagt Natalie Hot, die ihren echten Namen ungern in der Zeitung lesen will. „Lichtbelästigung, ich sei zu laut, die Kinder könnten nicht schlafen – lauter solche Sachen.“ Im vergangenen Jahr, so sagt sie, sei ihr sogar die Haustür eingeschlagen worden. Die Nachbarn hätten Unterschriften gegen sie gesammelt. „Die schreiben die Kennzeichen der Leute auf, die zu uns kommen und hetzen andere Nachbarn gegen uns auf“, erzählt die junge Frau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann, der auch ihr Manager ist, in ihrem Haus lebt.

Vorkämpferin gegen oberbayerische Prüderie?

Die 24-Jährige, die sich in dem Streit als Vorkämpferin gegen die oberbayerische Prüderie inszeniert, wehrt sich nun juristisch gegen den Bescheid des Landratsamtes und zieht vor das Verwaltungsgericht München. An diesem Mittwoch (5. Oktober) kommt es zur Verhandlung. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen: Wenn sie sich zu Hause vor der Kamera auszieht – ist das dann Homeoffice? Oder ein „beschauliches“ Gewerbe?

Natalie Hot meint: Homeoffice. Sie schätzt ihre Chancen vor Gericht aber „fifty-fifty“. „Da die Gegenseite gerade diesen Punkt bestreitet, wird dies Gegenstand der gerichtlichen Klärung sein“, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes. Die Behörde meint: Das Chat-Zimmer könne „nicht als herkömmliches Arbeitszimmer oder Telearbeitsplatz“ betrachtet werden, weil die Arbeit von Natalie Hot (nach deren Angaben acht Stunden pro Tag an fünf Tagen pro Woche – „wie ein normaler Arbeiter auch“) „Außenwirkung entfaltet“.

Eine besondere freiberufliche Tätigkeit

Als freiberufliche Tätigkeit könne das Ganze ebenfalls nicht gelten, weil „nicht erkennbar ist, dass bei einem Erotikchat im Wege freier schöpferischer Gestaltung Eindrücke, Erlebnisse und Erfahrungen der Bauherrin durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht würden“. So heißt es im Bescheid, den Natalie Hot zwischen unzähligen freizügigen Selfies auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat.

Im Bescheid der Behörde heißt es weiter: Auch eine „freiberufsähnliche“ Tätigkeit liege nicht vor, „da auch hierfür ein gewisser Standard an individueller geistiger oder schöpferischer Qualifikation verlangt wird“, steht im Bescheid. „Solche Qualifikationen erfordert eine solche Tätigkeit aber nicht.“

Eine bessere Werbung gibt es nicht

Letztlich geht es darum, dass weder die Behörden noch die Anwohner eine derartige Tätigkeit in ihren Gefilden haben möchten. Den Vorwurf der Prüderie weisen sie von sich. Porno-Dreh und bayerische Provinz – das passe eben nicht zusammen. Die Frage: Wie viel geschäftsmäßige Erotik im Wohngebiet darf sein? haben nun die Münchner Richter zu klären.

Wie auch immer die Sache gerichtlich und nachbarschaftlich ausgeht – eine bessere Werbung für ihr „Gewerbe“ („Der Stöhn-Eklat aus Presse und TV“ betitelt sie ihren Facebook-Aufritt) kann sich Frau Hot kaum wünschen.