Die Teddybären der Künstlerin Monika Schleich müssen umgetauft werden. Foto: dpa

Teddybären einer Künstlerin aus Rheinland-Pfalz dürfen nicht mehr „Schleichbären“ heißen.

Stuttgart - Handgefertigte Teddybären einer Anbieterin aus Rheinland-Pfalz dürfen nicht mehr den Namen „Schleichbären“ tragen.

Es bestehe eine Verwechslungsgefahr mit den Produkten des Plastikspielzeugherstellers Schleich aus Schwäbisch Gmünd, hieß es im Urteil des Stuttgarter Landgerichts am Donnerstag.

Das nach seinem Gründer Friedrich Schleich benannte Unternehmen besitze die älteren Markenrechte. Bekannt wurde es vor allem durch die Produktion der Schlumpf-Figuren.

Die Teddy-Herstellerin Monika Schleich aus dem rheinland-pfälzischen Venningen hatte bei der Verhandlung Mitte Januar argumentiert, dass ihre Bären nicht mit einem Massenprodukt vergleichbar seien. Sie muss nun 80 Prozent der Prozesskosten tragen.