Wird der Name „Prinz von Hohenstaufen“ im Personalausweis eingetragen? Damit beschäftigt sich die Justiz. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ist das ein Künstlername, der im Ausweis stehen darf, oder kann der weg? Diese an Loriot angelehnte Frage stellt sich womöglich gerade das Verwaltungsgericht. Die Wohnort-Gemeinde Wäschenbeuren hatte den Eintrag abgelehnt.

Seine Wünsche sind mindestens so groß wie sein Name. „Als letzter lebender Prinz von Hohenstaufen möchte ich, dass der Hohenstaufen Stein auf Stein wiederhergestellt wird.“ So steht es nicht ganz unbescheiden in den Statuten der „Prinz von Hohenstaufen Stiftung GmbH“. Deren alleiniger Gesellschafter ist kein anderer als der Mann, der jetzt vor der 11. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegen die Gemeinde Wäschenbeuren klagt. Ob sich der Kläger künftig mit dem Künstlernamen „Prinz von Hohenstaufen“ ausweisen darf oder nicht, will das Gericht in den nächsten Tagen entscheiden. Der Bescheid wird den Kontrahenten zugestellt.