Taxifahrer haben grundsätzlich eine Beförderungspflicht. Foto: dpa/Felix Hörhager

Zwei Jugendliche bleiben nachts am Bahnhof stehen: Sie verpassen erst die S-Bahn, dann verweigert ein Taxifahrer die Fahrt, weil sie erst daheim bezahlen können. War das richtig?

Stuttgart - Der Vater ist entsetzt: Seine 17-jährige Tochter und deren Freundin wurden am Samstagabend am Hauptbahnhof stehen gelassen. Ein Taxifahrer weigerte sich, die jungen Frauen nach Weilimdorf beziehungsweise Korntal-Münchingen (Kreis Ludwigsburg) zu fahren. Die Eltern fragen sich nun, ob dies ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz ist.

„Sie kamen gegen 1.20 Uhr am Bahnhof an, und plötzlich wurde eine S-Bahn vom Tiefbahnsteig nach oben verlegt“, berichtet der Vater. Die Freundinnen hätten sie nicht mehr erreicht. Da die beiden nicht eine Stunde lang nachts am Bahnhof warten wollten, gingen sie zum Taxistand. „Sie kamen vom Sport und hatten nicht viel Geld dabei. Aber das wäre kein Problem gewesen: Sie wissen, dass sie uns wecken dürfen und wir dann das Taxi an der Haustür bezahlen sagt der Vater der 17-Jährigen. Diese Vereinbarung habe er mit der Tochter getroffen, falls sie nicht anders heim kommen könnte. „Sie rauchen nicht, waren nicht betrunken, hatten keine Drogen konsumiert und waren normal gekleidet“, fügt er hinzu.

Der Taxifahrer weigerte sich jedoch, die Frauen mitzunehmen. Die Aussicht auf die Bezahlung durch die Eltern war ihm wohl nicht sicher genug. Und er war nicht der einzige, der sich darauf nicht einließ: Die Jugendlichen seien von Taxi zu Taxi gegangen, aber alle Fahrer hätten ähnlich reagiert wie der erste in der Reihe, der gesagt haben soll: „So was mache ich nicht.“

Bei der Taxizentrale hat man Verständnis für den besorgten Vater

Der Vater beschwerte sich darüber bei der Taxizentrale. Er vermutete, dass die Fahrer sich eine Ordnungswidrigkeit zuschulden haben kommen lassen. Denn Taxis unterliegen einer Beförderungspflicht – auch wenn der Vater beim Durchlesen des Gesetzes die Einschränkung fand, dass dies nicht für Fahrgäste gelte, die kein Geld haben. Nur zählte er seine Tochter nicht dazu, da diese ja am Ende der Fahrt auf Geld Zugriff gehabt hätte.

Die Taxizentrale habe ihm umgehend geantwortet und sich entschuldigt. Man hätte sich im vorliegenden Fall auch seitens der Taxizentrale „viel mehr Kundendienst gewünscht“, schrieb man ihm. Jedoch irre er in einem Punkt. Denn Taxifahrer dürfen durchaus ablehnen, jemanden mitzunehmen, der kein Geld dabei hat. Jedoch habe der Vertreter der Taxizentrale eingeräumt, dass die Fahrt im vorliegenden Falle sicher bezahlt worden wäre – und es eigentlich auch üblich sei, jemanden in dieser Situation mitzunehmen, zitiert der Vater weiter aus dem Schreiben. Das gehe „eigentlich immer in Ordnung“, so der Kundenbetreuer der Taxizentrale. Jedoch hätten viele Taxifahrer schlechte Erfahrungen mit nicht zahlenden Kunden gemacht.

Bei der Stadt als Aufsichtsbehörde ist man ähnlicher Ansicht: Es liege kein Rechtsverstoß vor, der zu einer Anzeige führe, sagte ein Pressesprecher. Aber man sei schon der Meinung, dass der Fahrer die jungen Frauen chauffieren hätte sollen.

Der Vater der 17-Jährigen hat nun Konsequenzen gezogen: „Wenn man mit Ehrlichkeit nicht weiterkommt, muss man es eben anders machen. Nächstes Mal sollen sich die Mädchen reinsetzen und nichts sagen, wir bringen dann das Geld zur Tür, falls es mal wieder zu so einer Situation kommt“, sagt er.