Waffenkontrollen in Bussen und Bahnen? Das Land Baden-Württemberg plant ein einheitliches Verbot von Messern und anderen Waffen. Doch wie sieht es eigentlich bisher im Nahverkehr in der Region Stuttgart aus?
Das Innenministerium hat eine neue Verordnung für Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Noch gilt sie nicht, aber für die Zukunft sieht sie vor, dass landesweit im öffentlichen Nahverkehr ein Messer- und Waffenverbot gelten soll. Damit will die Landesregierung nicht nur eine Vereinheitlichung schaffen, denn bisher regelt jeder Verkehrsverbund das Thema selbst. Es soll damit auch eine verbindliche Rechtsgrundlage mit besseren Sanktionsmöglichkeiten geben – und letztendlich mehr Sicherheit.
Diskussionen sind dabei vorprogrammiert. Denn unter das Verbot fallen beispielsweise auch Taschenmesser oder Küchenmesser, sofern sie griffbereit etwa in der Jacke oder der Tasche getragen werden. Sind sie verpackt, zum Beispiel grade im Laden frisch gekauft, sieht der Fall wieder anders aus. Dazu gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa für Einsatzkräfte, die im ÖPNV unterwegs sind, aber auch Jäger oder Sportler, die Waffen brauchen. Da gibt es viele Diskussionsmöglichkeiten – und die Frage, wer all das überhaupt kontrollieren soll und auf welche Weise.
Waffengesetz ist entscheidend
Schaut man genauer hin, ändert sich in der Region Stuttgart allerdings nicht viel. Die aktuelle Regelung versteckt sich dezent in den Beförderungsbedingungen des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS), im Internet einsehbar unter dem Stichwort „Gemeinschaftstarif“. Sie gilt für alle Transportunternehmen und Verkehrsmittel im Verbund, etwa die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) oder auch die Deutsche Bahn mit der S-Bahn.
„Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln, dass Personen von der Beförderung ausgeschlossen sind, die eine Waffe – dazu zählen auch Messer – mit sich führen und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen“, sagt VVS-Sprecher Niklas Hetfleisch. Die Ausnahme seien Personen, die zum Führen von Waffen berechtigt seien. Und: Die Waffen müssen bisher unter das Waffengesetz fallen. Das schließt nicht alle Messer ein. Dies ist in Paragraf 3 geregelt. Und noch an einer anderen Stelle findet sich eine Regel: In Paragraf 11 werden „gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände“ von der Mitnahme ausgeschlossen.
Paradox genug: Die mit Messern bewaffneten Gruppen, die in der Stuttgarter Innenstadt immer wieder negativ auffallen, verstoßen gegebenenfalls also gleich zweimal gegen Messerverbote. Einmal gegen das Waffen- und Messerverbot, das dort zeitweise gilt, und zudem gegen das Verbot, das im öffentlichen Nahverkehr besteht, falls sie mit diesem in die Stadt kommen. Abschrecken lässt sich davon mutmaßlich kaum einer.
Allerdings geben die Regelungen den Sicherheitsbehörden bessere Möglichkeiten der Verfolgung und Ahndung solcher Delikte an die Hand. Das erhofft man sich beim VVS auch vom Plan des Innenministeriums: „Inwieweit die neue Regelung mit unseren Beförderungsbedingungen vergleichbar ist oder ob sie darüber hinaus geht, können wir nicht sagen. Wir begrüßen es allerdings, wenn das Verbot darüber hinaus von den Behörden durchgesetzt wird. Geahndet werden kann das Verbot nicht durch das Fahrpersonal oder Sicherheitskräfte der Verkehrsunternehmen“, sagt Hetfleisch.
„Nahverkehr ist nicht unsicher“
Beim VVS legt man allerdings genauso wie bei der Deutschen Bahn Wert darauf, dass durch die Verbotsdebatte kein falsches Bild entstehen dürfe. „Die Gefahr von Waffen im öffentlichen Nahverkehr ist nicht größer als sonst im öffentlichen Raum. Uns ist wichtig, dass durch die Initiative des Landes nicht der Eindruck entsteht, dass der Nahverkehr unsicher ist“, so Hetfleisch. Grundsätzlich begrüße man aber die Entscheidung des Landes, „da sie zu einem subjektiv höheren Sicherheitsgefühl bei dem einen oder anderen Fahrgast führt“.