Wer ein Handyticket kauft, muss auch in Stuttgart und der Region ein paar Regeln beachten. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Weil er sein Handyticket zu spät gekauft haben soll, wird ein Journalist in Berlin als Schwarzfahrer bestraft. Wir haben bei den SSB nachgefragt, ob die Zwei-Minuten-Regel auch in Stuttgart gilt – und in welchen Fällen das mobile Ticket ungültig ist.

Stuttgart - Eine Fahrkarte per Smartphone-App zu kaufen, geht meist schneller als am Automaten. In Stuttgart spart man dabei gegenüber dem gedruckten Ticket auch noch Geld. Doch es gibt klare Regeln für die Fahrt mit Handyticket in Bahnen und Bussen: Wer seinen Fahrschein zum falschen Zeitpunkt kauft, der riskiert ein Bußgeld fürs Schwarzfahren. Ein Vorfall in Berlin hat nun eine Debatte darüber losgetreten, wann genau man ein Handyticket kaufen muss.

Der Journalist Jakob Wais hatte mit einem Tweet vor einigen Tagen für eine Diskussion im Netz gesorgt. Wais war nach eigenen Angaben am Flughafen Schönefeld in die Bahn gestiegen, um in die Berliner Innenstadt zu fahren. Er habe das Ticket vor der Fahrt per Smartphone-App gekauft. Ein Kontrolleur habe ihn kurze Zeit später nach seinem Fahrschein gefragt – und ihm eine Strafe in Höhe von 60 Euro für Schwarzfahren aufgebrummt.

Der Grund: Laut Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) war der Abstand zwischen Ticketkauf und Fahrtantritt zu knapp. Demnach muss das mobile Ticket zwei Minuten vor der Fahrt gelöst werden. Ein Countdown zeigt dort an, wann das Ticket gültig ist. Damit soll verhindert werden, dass Schwarzfahrer noch schnell ein Ticket kaufen, wenn sie Kontrolleure entdecken. Nachdem Wais einen Screenshot des Tickets an die BVG geschickt hatte, ist die Bußgeld-Forderungen gegen ihn mittlerweile zurückgezogen worden. Doch die Zwei-Minuten-Regel gelte grundsätzlich, heißt es beim VBB.

Fahrgäste in der Region Stuttgart müssen beim Ticketkauf nicht auf die Zeit zwischen Ticketkauf und Fahrtantritt achten. „Bei uns gibt es keine Zwei-Minuten-Regel“, sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB). Allerdings muss man darauf achten, dass man den Fahrschein rechtzeitig kauft. „Das mobile Ticket muss auf jeden Fall vor Fahrtantritt komplett aufs Smartphone geladen werden“, sagt die SSB-Sprecherin. Das sei wie beim Automaten: „Wenn Sie das Ticket noch nicht in der Hand haben, können Sie Ihre Fahrt auch nicht antreten.“

Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn ein Fahrgast ein gültiges Ticket besitzt und in eine Zone weiterfahren will, für die er noch keinen Fahrschein besitzt, dann darf er auch in der Bahn oder im Bus einen Fahrschein lösen. Dann gilt: Bei Fahrtantritt, also in diesem Fall beim Wechsel in die neue Zone, muss der Ticket-Download komplett abgeschlossen sein.