Das Regierungspräsidium hat bei seiner Entscheidung zum Flugplatz Pattonville die Vorschläge aus Kornwestheim beiseite gewischt. Kritik gibt es vor allem wegen der Hobbyflieger.
Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) Anfang Juli die Ausweitung des Flugbetriebs auf dem Flugplatz Pattonville genehmigte, hat sich nun der Kornwestheimer Gemeinderat mit dem Thema befasst. Das RP hatte die beantragten Nachtflüge des dort stationierten Rettungshubschraubers erlaubt und auch den Hobbyfliegern mehr Starts und Landungen zugesichert.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums war bei Anwohnern auf großes Unverständnis gestoßen. Hatten diese doch eigens eine professionelle Lärmmessung vornehmen lassen, die zeige, dass der startende und landende Rettungshubschrauber zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte in ihren Häusern führe.
Das RP und der Flugplatzverein haben eigen Lärmwerte errechnen und messen lassen und waren zu keinen signifikanten Grenzüberschreitungen gelangt. Deshalb reiche es für die Genehmigung der Ausweitung des Flugbetriebs, wenn der Verein passiven Lärmschutz finanziere. „Das betrifft aber nur einige Häuser“, erklärt Michael Siegel, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit.
Die Stadt hatte unter anderem eine Beschränkung auf 600 Starts und Landungen in der Nacht beim Rettungshubschrauber gefordert (statt der nun erlaubten 800) – sowie eine Lärmschutzwand und eine Verlegung des Helikopterlandeplatzes ins Spiel gebracht. In einer Stellungnahme positionierte sich Kornwestheim vergangenes Jahr auch gegen die Ausweitung des Hobbyflugbetriebs.
All das wischte das RP mit seiner Entscheidung beiseite, mit dem Argument, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten würden. Den wenigen ermittelten Überschreitungen könnten die Anwohner durch das Einbauen von Schalldämmlüftern begegnen, so das RP.
Niederlage für die Stadt: Nachtflüge ohne Lärmschutzwand
Für die Stadt ist die Genehmigung eine klare Niederlage, Ordnungsamtschef Siegel muss nach anwaltlicher Konsultation attestieren: „Wir können nichts mehr tun.“ Die Stadt könne gegen die Genehmigung nun selbst nicht vorgehen. Es sei in ähnlichen Fällen vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden, dass die Stadt nicht für betroffene Bürger klagen dürfe. Die betroffenen Anwohner aber selbst.
Vor allem die Ausweitung der Hobbyflieger stößt bei den Stadträten auf Unverständnis wegen des Lärms und der Umweltverschmutzung der Freizeitbeschäftigung. Wie vom Flugplatzverein beantragt, fallen Beschränkungen was die Höchstzahl an Landungen und stationierter Flugzeuge weg. Landungen sind nun bis 22 Uhr möglich.
Die Entscheidung des RP sei für die Bewohner in Pattonville ein „Schlag ins Gesicht“, sagte etwa Thomas Ulmer (Grüne). Generell wurde etwa von Hans Bartholomä (CDU) kritisiert, dass die Behörde nicht auf die Bewohner zugegangen ist. Soll heißen, das RP hat die Chance vertan, durch einen Kompromiss die Menschen abzuholen.
Oberbürgermeister Nico Lauxmann machte aber auch klar, dass die Stadt den Nachtflugbetrieb des Rettungshubschraubers als notwendig sieht, da damit die Notfallversorgung im Kreis gewährleistet werde. Es gab zustimmende Stimmen im Gremium, die wenig Verständnis für den Kampf von Anwohnern gegen den Nachtbetrieb der Rettungshubschrauber äußerten.
Auch wenn Stadt und Rat keine Möglichkeiten der Einwirkung mehr haben, wird allgemein angenommen, dass damit die Geschichte noch nicht zu Ende. Vereinzelt wurde den Anwohnern sogar geraten, alle rechtlichen Möglichkeiten, wie eine Klage, zu erwägen.