Leistete den Ausländerbehörden Hilfe: das Landeskriminalamt. Foto: dpa

Das Land Baden-Württemberg hat sich einen ersten Überblick verschafft, wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (Uma) tatsächlich hier leben – und hat dabei so manch eine Überraschung erlebt.

Stuttgart - Das Innenministerium hat die landesweite Nacherfassung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, kurz Uma, ausgewertet. Wie das Ressort mitteilte, wurden mit Hilfe der Polizei und des Landeskriminalamts (LKA) zwischen März und September des vergangenen Jahres fast 1000 Personen nachträglich erkennungsdienstlich behandelt.

In rund 50 Fällen gab es entweder Auffälligkeiten strafrechtlicher Art oder falsche Angaben beim Alter, wie ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruckdatenbank für das Grenzmanagement (Eurodac) oder medizinische Untersuchungen ergaben.

800 Fälle von Personen mit unterschiedlichen Namen

In rund 800 Fällen stellte sich heraus, dass die Behörden dieselbe Person unter verschiedenen Namen abgespeichert hatten – offenbar ein Versehen, es handelte sich um Buchstabendreher oder minimal andere Schreibweisen. Inwieweit sich dieser Fauxpas bereits in den Zahlen des Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), der die Uma bei der Inobhutnahme erfasst und auf die 46 Jugendämter im Südwesten verteilt, widerspiegelt, ist noch unklar. Im Frühjahr dieses Jahres wollen Innen- und Sozialministerium jedenfalls erneut alle Daten abgleichen, um zu sehen, ob die Erfassung der Uma inzwischen vollständig ist.

Ebenfalls interessant: 550 der knapp 1000 nacherfassten Uma waren laut einem Abgleich mit der Datenbank Eurodac bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erfasst worden. Sie hätten im Sinne des Dublin-Abkommens bereits bei der Einreise zurückgewiesen werden müssen.

Strobl: Zentrale Prüfung vor Inobhutnahme durch Jugendämter

Um künftig erst gar keine Lücken bei der Erfassung von Uma aufkommen zu lassen, hatte sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) zuletzt nach eigenen Angaben in den Sondierungsgesprächen mit der SPD auf Bundesebene dafür starkgemacht, in den Ländern zentrale Registrierungsstellen für vermeintlich minderjährigen Flüchtlingen zu schaffen. Nach deren Ankunft soll dort ihr Alter durch eine Inaugenscheinnahme und bei Zweifeln durch eine Röntgenuntersuchung geklärt werden – noch bevor sie von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. „Das Alter ist einer der wesentlichen Aspekte einer Identität“, sagte Strobl. Und es sei bei der Unterbringung, beim Strafrecht und einer möglichen Abschiebung „entscheidend wichtig“.

Bislang ist es so, dass Flüchtlinge, die keine Papiere mit sich führen und behaupten, sie seien minderjährig, umgehend im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut werden. In einem weiteren Schritt schätzen Experten in den insgesamt 46 Jugendämter im Land in einer sogenannten qualifizierten Inaugenscheinnahme ihr Alter. Von den Ausländerbehörden sollen sie – teilweise unter Mithilfe der örtlichen Polizeidienststellen – erkennungsdienstlich erfasst werden. Während der Hochphase des Flüchtlingszuzugs war dies bei den Uma allerdings nur lückenhaft geschehen.