Die Hecken sind gestutzt, der Elan einiger Anwohner noch nicht. Foto: Adobe Stock/yankushev

Der Unmut wegen eines Heckenschnitts hat noch weitere rechtliche Schritte nach sich gezogen. Und es wird wohl auch weiter keine Ruhe geben.

Weinstadt - Vor nicht allzu langer Zeit haben wir an dieser Stelle über die „Karriere“ eines mehr als sieben Jahre dauernden Rechtsstreits um einen Heckenschnitt in Weinstadt berichtet. Dieser hatte schlussendlich vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim seinen Abschluss gefunden, als die Richter eine Berufung gegen ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts abwiesen. Mittlerweile ist die umstrittene Hecke geschnitten, für die Stadtverwaltung die Angelegenheit ad acta gelegt. Ende gut, alles gut? Von wegen!

Unterschriftensammlung mit Nachwirkung

Nachbarn des umstrittenen Heckenbesitzers sind nach wie vor erbost. Weniger über ihren Nachbarn, sondern über den Oberbürgermeister und dessen Verwaltung. Nicht nur, weil die wuchernden Hecken um besagtes Grundstück in die Gehwege ragten, sondern weil scheinbar nichts vorwärts ging. Also ergriff einer der Anwohner die Initiative und sammelte Unterschriften, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, die Hecke müsse endlich geschnitten werden. Rund 50 Nachbarn setzten ihre Namen unter den Brief, der im März 2017 an das Rathaus ging.

Von diesem Punkt an scheiden sich die Geister. Im Rathaus beharrt man darauf, der Initiator habe den Brief selbst an den Heckenbesitzer geschickt, Nachbarn des Mannes sagen, der Oberbürgermeister habe das getan. Auf jeden Fall erhielten die Unterzeichner im Mai jenes Jahres Post vom Anwalt des Heckenbesitzers. Und die hatte es in sich.

„Wir nehmen Bezug auf Ihr Pamphlet“, schrieb der streitbare Jurist, der mit saftigen Formulierungen kräftig Öl ins Feuer goss. Nicht nur der Begriff Pamphlet, der mehrfach in dem Brief fällt, stieß den Nachbarn sauer auf. „Namens und im Auftrag unseres Mandanten stellen wir ferner fest, dass so gut wie jeder Satz Ihres Pamphlets falsch und ehrverletzend ist“, heißt es unter anderem. Der Brief kulminierte schließlich in der Ankündigung rechtlicher Schritte, da mittlerweile ein weiteres „Pamphlet“ bei dem Mann und seiner Frau eingetroffen war, „in dem beide als asozial bezeichnet werden, was eine Verunglimpfung gröbsten Ausmaßes bildet“. Wobei der Absender nicht bekannt ist.

Ärger über „Pamphlete“ im Anwaltsschreiben

Das war einem der Nachbarn und seiner Ehefrau dann doch des Guten zu viel. Er richtete im März 2019 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister an das Regierungspräsidium Stuttgart unter anderem wegen des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen und „erhebliche Defizite bei der Amtsführung“ des OB. Doch das RP wies die Beschwerde zurück. Das ficht das Ehepaar jedoch nicht an. „Wenn es sein muss, gehen wir zum Petitionsausschuss!“ Auf sich beruhen lassen wollen die beiden die Sache jedenfalls nicht.

Mittlerweile sind die Hecken um das Grundstück geschnitten. Und nicht nur diese: In der gesamten Nachbarschaft sind die Bepflanzungen entlang der Straßen und Gehwege gestutzt, allerdings nicht alle so brachial wie an dem „klägerischen Grundstück“. Einer der Wacholderbüsche, der in einen Fußweg hineingeragt hatte, sieht jetzt aus wie ein überdimensionaler Globus, dem man seitlich ein Stück der Kugel glatt abgeschnitten hat.