Nach dem Nachbarschaftsstreit musste die Feuerwehr kommen Foto: dpa-Zentralbild

Die erste Strafkammer hat am Donnerstag einen 30-Jährigen aus Zazenhausen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verurteilt. Zu dem Urteil führte ein Nachbarschaftsstreit, der völlig aus dem Ruder lief.

Stuttgart - Normalerweise sind Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Sache für den Haftrichter. Wenn es aber derart eskaliert, dass eine Partei vor der Tür der anderen ein Feuer legt und nach Überzeugung des Gerichts den Tod der Nachbarn durch die Flammen billigend in Kauf genommen hätte, ist das eine Strafsache fürs Landgericht. Die 1. Strafkammer hat am gestrigen Donnerstag einen 30-Jährigen aus Zazenhausen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und angeordnet, dass der einschlägig vorbestrafte Mann eine Entzugsklinik besuchen muss. Seine ebenfalls drogenabhängige 25-jährige Freundin, bei der er wohnte, wurde freigesprochen.

Der 17. November 2014 war kein guter Tag für den Angeklagten. Erst betrank er sich, dann prügelte er sich mit zwei Männern und wurde von der Polizei vernommen. Diese stellte bei dem Arbeitslosen, der zuletzt im Supermarkt Regale eingeräumt hatte, über zwei Promille fest. Was den Burschen nicht abhielt, über ein Fenster in seine eigene Wohnung einzusteigen; er und seine Freundin hatten alle Wohnungsschlüssel verloren.

Dann die Eskalation: Die Nachbarin, die Zeitungen austrägt, hatte diese einmal mehr vor die Wohnung der Angeklagten gelegt. Das ließen sich die beiden nicht gefallen und legten die Zeitungen ein Stockwerk höher vor die Nachbarwohnung. Dabei wurden sie vom Opfer durch den Türspion beobachtet. Die Frau befand sich zum Tatzeitpunkt mit dem Freund der Tochter in der Wohnung und bemerkte beim wiederholten Spickeln, dass der zehn Zentimeter hohe Zeitungsstapel lichterloh brannte. Sie wählte den Notruf, die Feuerwehr konnte den Brand löschen.

Inwiefern die 25-Jährige davon wusste, dass ihr Freund das Feuer gelegt hatte, konnte das Gericht nicht klären, was zum Freispruch führte. Nach Hause kann die Frau trotzdem nicht: Ihre Wohnung wurde gekündigt und ist bereits geräumt.