Wolfsburgs Cheftrainer Mark van Bommel (Archivbild) Foto: dpa/Guido Kirchner

Nach dem Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Wechselfehler beim Spiel gegen Münster hat der VfL Wolfsburg nun Berufung eingelegt.

Wolfsburg - Der VfL Wolfsburg hat Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Wertung des DFB-Pokalspiels gegen den SC Preußen Münster eingelegt. Das teilten die Niedersachsen am Dienstag mit.

Den Wolfsburgern war der 3:1-Sieg in Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt worden. Das Sportgericht hatte dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie nach einer mündlichen Verhandlung am Montag in Frankfurt/Main stattgegeben. Das Spiel wurde mit 2:0 für die Preußen gewertet.

Bestimmungen des DFB waren offenbar nicht bekannt

Wolfsburgs Cheftrainer Mark van Bommel hatte in der Begegnung am 8. August insgesamt sechs Spieler eingewechselt. Dreimal hatte der Niederländer während der regulären Spielzeit ausgewechselt, drei weitere Profis kamen in der Verlängerung hinzu. Nach den DFB-Statuten ist das nicht erlaubt. Demnach hätte Admir Mehmedi nicht mehr für Maximilian Philipp eingewechselt werden dürfen.

Dem Champions-League-Teilnehmer waren die entsprechenden Bestimmungen des DFB offenbar nicht bekannt. In dem entsprechenden Paragrafen 31 heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“