Sicherheitskontrolle am Flughafen – und manchmal kann es peinlich werden. Foto: Bundespolizei

Eine Passagierin mit Brustprothese muss sich peinlich genau untersuchen lassen – der Aufsehen erregende Fall am Stuttgarter Flughafen ist inzwischen aufgearbeitet.

Stuttgart - Der Fall hatte für reichlich Aufregung gesorgt: Bei einer Flugsicherheitskontrolle im März musste eine 64-jährige Passagierin ihre Brustprothese auf Sprengstoff untersuchen lassen. Die Betroffene fand den Vorgang entwürdigend. Inzwischen hat die Bundespolizei den Fall überprüft und festgestellt, dass bei dem Bombentest in einer sogenannten Diskretionskabine nicht alles ganz richtig gelaufen war.

Grundsätzlich müssten sich auch Passagiere mit körperlichen Einschränkungen solchen Kontrollen unterziehen, „um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten“. Auch eine Brustprothese könne in Verdacht geraten, und im Fall der 64-Jährigen sei nach einem Alarm im Körperscanner die Nachkontrolle erforderlich gewesen.

Allerdings hätten die Luftsicherheitsassistentinnen der Firma Frasec für den Sprengstofftest Rücksprache mit einem Polizeibeamten halten müssen. Dass die Bundespolizei hier nicht hinzugezogen worden sei, entspreche nicht den entsprechenden Anweisungen, heißt es. Hier bitte man um Entschuldigung.

Nachschulung für Mitarbeiterinnen

Der Vorfall wurde von der Bundespolizei zum Anlass genommen, den Mitarbeiterinnen an der Kontrollstelle eine Nachschulung angedeihen zu lassen – und sie zu sensibilisieren, wie mit körperlich eingeschränkten Fluggästen umzugehen ist.

Gleichzeitig weist Bundespolizei-Sprecher Jonas Große auf sofortige Beschwerdemöglichkeiten hin: „Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte sich sofort an die Bundespolizei wenden, die gleich hinter der Kontrolllinie steht“, sagt er. Leider sei dies nicht passiert – sonst hätte der Fall der 64-Jährigen an Ort und Stelle geklärt werden können.