Nach ihrem Rauswurf aus der Bundeswehr wegen entwürdigender Rituale in der Kaserne in Pfullendorf wehren sich nur noch drei von vier entlassenen Soldaten juristisch dagegen. Foto: dpa

Einer von vier Soldaten hat den juristischen Kampf gegen seine Entlassung aufgegeben. Der Mann war aufgrund entwürdigender Rituale in der Kaserne in Pfullendorf entlassen worden. Nun nimmt er die eingelegten Rechtsmittel zurück.

Mannheim - Nach ihrem Rauswurf aus der Bundeswehr wegen entwürdigender Rituale in der Kaserne in Pfullendorf wehren sich nur noch drei von vier entlassenen Soldaten juristisch dagegen. Ein Soldat habe seinen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Sigmaringer Verwaltungsgerichts zurückgenommen, teilte der Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim mit. Über die übrigen drei Anträge werden voraussichtlich im ersten Quartal 2018 entschieden. Der VGH kann die Berufung zulassen, wenn er der Auffassung ist, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Sigmaringer Urteils bestehen.

Klage von Verwaltungsgericht abgewiesen

Das Verwaltungsgericht hatte dort am 19. Juli eine Klage der vier Männer abgewiesen und ihre Entlassung für rechtmäßig erklärt. Zur Begründung hieß es unter anderem, der Verbleib der Soldaten „im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen“. Die Männer - drei von ihnen waren seinerzeit 19, einer 21 Jahre alt - waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden. Welcher der Männer die Rechtsmittel zurückgenommen hat, teilte der Sprecher mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte nicht mit.