Der Streit zwischen IHK und der kammerkritischen Kaktus-Initiative schwelt seit Jahren. Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Das Landgericht hat Grenzen gezogen, was sich die IHK von der kritischen Gruppe gefallen lassen muss. Ob der Streit über eine Projektion auf das Gebäude in der Jägerstraße in Stuttgart wirklich zu Ende ist, wird sich noch zeigen. Die Handelskammer kann Berufung einlegen.

Stuttgart/Ludwigsburg - So weit gehen und den Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, Johannes Schmalzl zum Rücktritt auffordern, will die Kaktus-Gruppe nicht. „Eine Entschuldigung wäre allerdings schon angebracht“, sagt Kaktus-Mitglied Jürgen Klaffke. Die IHK und Schmalzl waren gegen Peter Schweizer, einen Ludwigsburger Werbeunternehmer und Mitglied in der kammerkritischen Gruppe, vor Gericht gezogen und haben eine Niederlage einstecken müssen.

Schweizer sollte Fotos aus dem sozialen Netzwerk Facebook entfernen. Die Unterlassungsklage hat die 11. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart zurückgewiesen, das Urteil fiel bereits Mitte Februar, nun liegt auch die vollständige Begründung vor. Worum ging es konkret?

Die Kaktus-Initiative hatte am 26. November 2019 eine kleine Kundgebung vor der Handelskammerzentrale in der Stuttgarter Jägerstraße abgehalten. Mit einem Beamer projizierte die Gruppe ein Kaktus-Logo und den Spruch „Ehrbare Kaufleute oder Rechtsbrecher, Sie haben die Wahl“ an die Hauswand. Peter Schweizer fertigte lediglich Bilder von der Projektion an und verbreitete sie über die Facebookseite der Kaktus-Initiative, die er betreut.

Schmähkritik oder Meinungsäußerung?

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hatte unter anderem argumentiert, dass die Projektion eine „ungenehmigte Nutzung“ der Hausfassade sei und deshalb ihr Eigentum am Gebäude verletzt wurde. Außerdem war die Handelskammer der Meinung, dass es sich bei dem Slogan nicht um eine Meinungsäußerung handele, sondern um Schmähkritik. Der Spruch habe Bezug genommen auf die anstehenden Wahlen zur Kammervollversammlung im Juni, zu der auch Mitglieder der Kaktus-Initiative antreten.

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Ihr Urteil begründeten der Vorsitzende Richter Oliver Schlotz-Pissarek und seine Beisitzer unter anderem damit, dass es sich bei dem Slogan nicht eindeutig um Schmähkritik gehandelt habe. Schon die Frage danach, „ob die Äußerung ‚Rechtsbrecher’ eine unzulässige Schmähkritik darstellt“, sei fraglich. „Denn auch polemisch überspitzte herabsetzende Äußerungen können vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein, solange sie einen Sachbezug aufweisen und nicht die persönliche Diffamierung im Vordergrund steht“, heißt es im Urteil.

Einen Verweis des Hamburger IHK-Rechtsanwalts Walter Scheuerl auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs nennt die 11. Zivilkammer in Stuttgart sogar „aus dem Zusammenhang gerissen“.

Rechtsweg steht der Handelskammer offen

Peter Schweizer, der in Murr wohnt, vermutet in dem Prozess eher persönliche Motive. Der Konflikt zwischen den „Kakteen“ und der Stuttgarter Handelskammer schwelt seit Jahren. Die kritische Gruppierung möchte die „Zwangsmitgliedschaft“ aller Unternehmen abschaffen, sie prangert außerdem die aus ihrer Sicht zu hohen Rücklagen an und wirft der IHK Region Stuttgart Geldverschwendung vor.

Der weitere Rechtsweg steht der Industrie- und Handelskammer zwar offen, ob sie diesen auch geht, ist unklar. Wie man weiter vorgehe, sei noch nicht entschieden, sagt eine Sprecherin. Bis Ende März hat die IHK Zeit.

„Wer aufgrund dieser Begründung in die Berufung geht, muss sich fragen lassen, ob es hier um Recht oder Rache geht“, sagt Peter Schweizer.