In Braunsbach gehen die Aufräumarbeiten weiter. Seit Montag an können sich Hochwasser-Opfer die Soforthilfe auszahlen lassen. (Archivfoto) Foto: dpa

Nach dem verheerenden Unwetter in Baden-Württemberg haben sich die ersten Hochwasser-Opfer ihre Soforthilfe abgeholt. In Braunsbach können sich Betroffene im Rathaus die Hilfe auszahlen lassen.

Aalen/Braunsbach - Nach den verheerenden Unwettern vor gut einer Woche im nordöstlichen Baden-Württemberg hat die Auszahlung der Soforthilfe des Landes begonnen.

Allein in Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) wurden bis 14 Uhr bereits 25 000 Euro ausbezahlt, wie eine Sprecherin des Landkreises Schwäbisch Hall mitteilte. Am frühen Nachmittag öffneten außerdem provisorische Auszahlungsstellen des Ostalbkreises in den Sitzungssälen des Landratsamtes in Aalen und der Außenstelle in Schwäbisch Gmünd ihre Pforten. Vor rund einer Woche hatten Gewitter und Starkregen eine Spur der Verwüstung im Südwesten hinterlassen. Vier Menschen kamen ums Leben, darunter zwei in Schwäbisch Gmünd.

Die Soforthilfe des Landes soll den von der Flut betroffenen Menschen dabei helfen, sich die nötigsten Gegenstände wieder zu kaufen. Die Soforthilfe ist an eine Einkommensgrenze geknüpft. „Wenn jemand über 50 000 Euro im Jahr verdient, gehen wir davon aus, dass die Leute Finanzreserven haben, um das selber bestreiten zu können“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Soforthilfe wird nach Angaben des Innenministeriums in den Einzugsgebieten der Regierungspräsidien Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart ausgezahlt. Dort habe es entsprechend große Schäden gegeben.

Im Zweifel wird erstmal gezahlt

Was aber tun, wenn jemand ohne Nachweise in der Auszahlungsstelle steht? Oder wenn die nötigen Dokumente der Betroffenen wie vieles andere vom Hochwasser vernichtet wurden? „Im Zweifel wird erstmal gezahlt“, sagte Ostalbkreis-Sprecherin Susanne Dietterle. „Unsere Anweisung lautet, schnell und unbürokratisch zu helfen. Das versuchen wir umzusetzen.“

Um überhaupt was auszahlen zu können, mussten sich die Landkreise Schwäbisch Hall und Ostalbkreis eigenen Angaben zufolge über die örtliche Kreissparkasse Geld besorgen. Die Hilfe sei „mit heißer Nadel gestrickt“, sagte Dietterle. Erst im Nachhinein bekommen Kreise oder Gemeinden das Geld vom Land zurück. „Auch das wird zügig passieren“, versprach Innenministeriumssprecher Carsten Dehner.

Die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung für die Hochwasseropfer scheint hoch zu sein. Im Landkreis Schwäbisch Hall, wo Braunsbach liegt, sind auf einem von zwei offiziellen Spendenkonten bis Montag schon gut 126 000 Euro eingegangen. Einen Gesamtüberblick über alle Spenden habe man bislang aber nicht, heißt es. Auch private Stellen greifen den Braunsbachern unter die Arme. Über einen „Hilfsfonds Braunsbach“ zahlt die Diakonische Bezirksstelle ab Mittwoch 300 Euro an besonders bedürftige Haushalte - beispielsweise Geringverdiener, Rentner oder Hartz-IV-Empfänger - aus.

Wer bekommt die Soforthilfe?

Wer vom Hochwasser der vergangenen Tage in Baden-Württemberg betroffen ist, bekommt Soforthilfe vom Land.

- WER BEKOMMT DIE HILFE? Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe mit höchstens zehn Beschäftigten. Keine Hilfe erhält, wer als Lediger mehr als 25 000 Euro im Jahr verdient (zu versteuerndes Jahreseinkommen). Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 50 000 Euro.

- WIE VIEL GELD BEKOMMT JEDER? Das Land bezahlt die Hälfte des glaubhaft gemachten Schadens, für den keine Versicherung aufkommt. Pro Person zahlt das Land höchstens 500 Euro, an einen Haushalt höchstens 2500 Euro, an einen kleinen Gewerbebetrieb maximal 5000 Euro.

- MUSS DIE HILFE ZURÜCKGEZAHLT WERDEN? Wenn die Versicherung letztlich für 100 Prozent des Schadens aufkommt, muss das Geld zurückgezahlt werden, wie eine Sprecherin des Ostalbkreises erklärt.

- WIE WIRD DAS GELD AUSGEZAHLT? Das Geld kann bar ausgezahlt oder überwiesen werden.