Winfried Hermann findet die Angeberszene mit PS-starken Autos „belästigend und gefährlich“. Foto: dpa

Gegen Angeberautos, die an Wochenenden zum Schaulaufen in der Innenstadt herumfahren, will der Verkehrsminister Winfried Hermann härter durchgreifen. Einen Hebel dafür hat er schon gefunden.

Stuttgart - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will in den kommenden Tagen Experten des Innenministeriums und der Stadt Stuttgart einladen, um mit ihnen zu beraten, wie man künftig die Szene der Raser und Poser mit PS-starken Autos konsequenter in Schach halten kann. Er habe in der Straßenverkehrsordnung einen Hebel gefunden, mit dem man ansetzen könnte, sagte Hermann unserer Zeitung am Wochenende.

Die Initiative des Ministers kommt unter dem Eindruck eines schweren Unfalls zustande, der sich vergangenen Woche im Stuttgarter Nordbahnhofviertel ereignet hatte. Auf einen Kleinwagen war ein 550 PS starker Jaguar geprallt, dessen 20-jähriger Fahrer vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern geraten waren. Das Paar im Kleinwagen war sofort tot. Der Fahrer hatte den Wagen gemietet; er sitzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in Untersuchungshaft.

„Ich bin wie viele Bürgerinnen und Bürger entsetzt über den furchtbaren Raserunfall, bei dem zwei Menschen ums Leben gekommen sind. Angesichts der schlimmen Konsequenzen eines derart verantwortungslosen und kriminellen Verhaltens im Straßenverkehr kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagte Hermann. Es müsse nun gegen zu schnelles und auch zu lautes Autofahren in Innenstädten konsequenter vorgegangen werden. „Die Straßenverkehrsordnung bietet mit Paragraf 30 auch einen wirksamen rechtlichen Hebel, um gefährlichem und belästigendem Verhalten von Autofahrern einen Riegel vorzuschieben“, so Hermann weiter. Er sei sich mit seinem Kabinettskollegen, dem Innenminister Thomas Strobl (CDU) einig, dass von der Szene aus Posern und Rasern nicht nur eine Lärmbelästigung ausgehe, sondern dass diese Szene auch die Sicherheit und das Leben anderer Menschen gefährde.

Das Gesetz verbietet „unnützes Hin – und Herfahren“

Der vom Verkehrsminister zitierte Paragraf der Straßenverkehrsordnung verbietet nicht nur unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen. Auch „unnützes Hin- und Herfahren“ ist verboten, wenn andere dadurch belästigt werden, heißt es im Gesetzestext. Damit könnte man die Angeberfahrten in der Innenstadt, bei denen es der überwiegend männlichen Klientel um das Sehen und Gesehenwerden mit möglichst viel PS unter der Motorhaube geht, strikter vorgehen.

Die Landespolizei ist in Stuttgart und Mannheim in den vergangenen Jahren dabei, vor allem in den Sommermonaten die sogenannte motorisierte Vergnügungsszene in Schach zu halten. Bei Kontrollen wird auch auf unerlaubte Umbauten geachtet, die die Wagen lauter machen. Die Stadt Stuttgart hat nach einem Unfall an der Theodor-Heuss-Straße, bei dem zwei Passanten verletzt wurden, weil ein 18-Jähriger die Kontrolle über einen stark motorisierten Wagen verloren hatte, dort Tempo 30 verhängt und Blitzer installiert.