Das Oberlandesgericht Stuttgart Foto: dpa

Nach Urteilen wegen Beleidigung in zwei Instanzen stellt das Oberlandesgericht das Verfahren gegen einen Kritiker aus Sindelfingen ein.

Die massiv zugespitzte Kritik eines Bürgers nach tödlichen Polizeischüssen in Mannheim wird strafrechtlich doch nicht geahndet. Nachdem zwei Gerichtsinstanzen den 53-jährigen Mann aus Sindelfingen wegen Beleidigung verurteilt hatten, wurde das Verfahren jetzt vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eingestellt. Damit hatte die Revision seines Verteidigers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart teilweise Erfolg. Bestehen bleibt dagegen eine weitere Geldstrafe wegen Beleidigung, weil der Mann im Zuge der Ermittlungen einen Polizeibeamten mit einem schmähenden Begriff belegt hatte.

 

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Vorfall Ende 2023 in Mannheim. Dabei starb ein offenbar psychisch kranker Mann, der mehrere Polizeibeamte mit einem Messer bedroht hatte. Als er auf die Polizisten zuging, gab ein Beamter mehrere Schüsse ab – der Getroffene starb im Krankenhaus. Die Ermittlungen gegen den Schützen wurden später eingestellt; er habe in Notwehr gehandelt, hieß es. Gleichwohl ist er offenbar bis heute nicht im Dienst.

Von Amtsgericht und Landgericht verurteilt

Die tödlichen Schüsse waren weit über Mannheim hinaus auf Empörung gestoßen. Der Sindelfinger hatte sich direkt auf der Facebook-Seite der Mannheimer Polizei geäußert. „Aus meiner Sicht war das eiskalter Mord“, schrieb er. „Für mich sind die Polizisten Mörder in Uniform. Die schlimmsten Verbrecher.“ Nach Strafanträgen des Beamten und seines Vorgesetzten kam es zu einem Prozess wegen Beleidigung, zunächst vor dem Amtsgericht Böblingen. Dort wurde der Mann, der seine Sätze bedauerte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen wies ein Zivilrichter des gleichen Gerichts eine Klage des Polizeibeamten ab. Begründung: die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, nach tödlichen Schüssen müssten Polizeibeamte besondere Kritik aushalten.

Vom Landgericht wurde das Strafurteil Anfang 2026 bestätigt. Dagegen legte der Verteidiger des Sindelfingers, der Stuttgarter Rechtsanwalt Thomas Lauser, Revision ein. Begründung: das Gericht habe fehlerhaft zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz abgewogen. Mit der Einstellung des Verfahrens „aus prozessökonomischen Gründen“ folgte das OLG in diesem Fall einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Damit könne offen bleiben, ob die Abwägung von Ehrschutz und Meinungsfreiheit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entspreche, heißt es in dem Beschluss. Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen entfällt damit, im zweiten Fall bleibt es bei einer Strafe von 25 Tagessätzen.

Verteidiger sieht einen Teilerfolg

Der Verteidiger Thomas Lauser wertete gegenüber unserer Zeitung die Teil-Aufhebung des Urteils einerseits als Erfolg, zumal nur etwa drei Prozent aller Revisionen erfolgreich seien. Zugleich bedauerte er, dass das OLG „der interessierten Öffentlichkeit eine Antwort in dem konkreten Fall schuldig“ bleibe. Mit der Einstellung vermeide der Senat Flagge zu zeigen und sich mit der „hoch komplexen rechtlichen Frage der widerstreitenden Interessen“ zu beschäftigen, nämlich der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit seines Mandanten und dem Persönlichkeitsrecht des Polizeibeamten. „Ob in diesem Vorgehen ein Verschleiern der Fehler in der Vorinstanz zu sehen ist, mag jeder selbst beurteilen“, fügte Lauser hinzu.