Der 28-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: dpa

Weil ein 28-Jähriger bei Abbauarbeiten in der Schleyer-Halle in Stuttgart sich nicht ausreichend gesichert hat, ist er auf einen 19-jährigen Kollegen am Boden gefallen, der noch an der Unfallstelle starb. Jetzt ist der 28-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Stuttgart - Nach seinem Sturz von der Decke der Schleyer-Halle in Stuttgart auf einen Kollegen am Boden ist ein Bühnenarbeiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der 28-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Er habe bei Abbauarbeiten an einer Bühne seine Sicherung vernachlässigt, teilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt am Mittwoch mit. Es bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Wenn der Bühnenarbeiter in 17 Meter Höhe gesichert gewesen wäre, hätte er nicht auf seinen Kollegen fallen und ihn tödlich verletzen können, hieß es zur Begründung.

Der 19-Jährige war in der Nacht zum 21. Februar 2017 noch an der Unfallstelle gestorben.