Mehrere Jahre Jugendhaft erwartet die zwei jungen Männer nach ihrer Tat. Foto: dpa

Zwei junge Männer werfen in Nürnberg Steine und Paletten von einer Autobahnbrücke an der A73. Dabei wurden einige Fahrzeuge erheblich beschädigt. Die Angeklagten wurden nun wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Nürnberg - Nach Würfen von Steinen und Paletten von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am Montag zwei Heranwachsende zu mehreren Jahren Jugendhaft verurteilt.

Ein 20-Jähriger muss unter anderem wegen sechsfachen versuchten Mordes für vier Jahre in Jugendhaft, ein 17-Jähriger für dreieinhalb Jahre. Zudem verurteilte das Gericht beide auch wegen gefährlicher Körperverletzung, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Brandstiftung.

Dem Urteil zufolge war es zwar nicht ihre Absicht, die jungen Männer hätten aber den Tod von Menschen in Kauf genommen. Beide Verurteilte hätten damit gerechnet, dass Fahrzeuge getroffen werden könnten. Der Prozess fand wegen des Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Angeklagte hätten sich immer weiter gesteigert

Wie das Gericht mitteilte, zeigte die Beweisaufnahme, dass die beiden Angeklagten Anfang Mai vergangenen Jahres eine leerstehende Düngemittelfabrik in Brand gesetzt hatten. Wenige Tage später warfen sie dann zunächst Steine auf einen fahrenden Regionalzug, bevor sie anfingen, von Autobahnbrücken zu werfen. Zunächst warfen die beiden demnach von einer Brücke über die Autobahn 3 Steine und trafen zwei Fahrzeuge, ein Mensch erlitt als Folge Verletzungen. Anschließend warfen sie von zwei Brücken über der A73 zunächst Steine und später sogar Paletten auf Fahrzeuge. Mehrere Fahrzeuge wurden dabei teils erheblich beschädigt.

Der Richter wies in seinem Urteil darauf hin, dass sich die Angeklagten immer weiter gesteigert hätten - bis hin zum Wurf der 20 Kilogramm schweren Paletten. Im Prozess hatten sich die beiden Angeklagten widersprochen. Der 17-Jährige hatte angegeben, nichts von den Brücken geworfen zu haben. Der 20-Jährige hatte hingegen gestanden, selbst geworfen zu haben und hatte auch seinen Freund als Mittäter beschuldigt. Auf Grundlage der Aussagen zahlreicher Zeugen glaubte das Gericht dem 20-Jährigen.

Der 20-Jährige war bereits mehrfach vorbestraft

Dem jüngeren Angeklagten hielt das Gericht vor, sich in keiner Weise von den Taten distanziert zu haben. Der Richter bezeichnete laut Gericht das Urteil als „Änderungsappell“ an die Angeklagten. Diese sollten nun in der Jugendhaft darüber nachdenken, ob ihr Leben so weiter gehen solle oder ob sie nicht etwas ändern müssten. Der Ältere der beiden war bereits wiederholt vorbestraft.