Wenn sich Ausländer an Frauen vergreifen, will Deutschland künftig schneller ausweisen. Foto: dpa

Deutschland will straffällig gewordene Ausländer künftig schneller abschieben. Wer unter anderem nach Taten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird, muss mit Abschiebung rechnen.

Berlin - Ausländer sollen bei sexuellen Übergriffen und anderen Straftaten leichter abgeschoben werden können. Wenn ein Ausländer wegen Taten gegen die körperliche Unversehrtheit, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht oder wegen Eigentumsdelikten in Serie zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, solle er künftig mit Ausweisung zu rechnen haben, sagten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag in Berlin.

Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe soll die Abschiebung prinzipiell möglich sein - egal ob sie zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Nach der Grundsatzeinigung beider Minister sollen entsprechende gesetzliche Regelungen schnell auf den Weg kommen.