Ein Münchner Gericht hat einen Mann 24 Jahre nach einem Sexualmord in Münsingen verurteilt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Er wurde laut Urteil als junger Mann zum Mörder - doch der heute 46-Jährige entkam und lebte mehr als 20 Jahre lang unerkannt auf der Schwäbischen Alb. Nun hat ihn die Tat von damals eingeholt.

Er wurde laut Urteil als junger Mann zum Mörder - doch der heute 46-Jährige entkam und lebte mehr als 20 Jahre lang unerkannt auf der Schwäbischen Alb. Nun hat ihn die Tat von damals eingeholt.

München/Münsingen - Er hat nach Überzeugung der Richter vor knapp 24 Jahren einen brutalen Sexualmord begangen - doch erst jetzt ist ein Mann aus Münsingen (Kreis Reutlingen) dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Strafkammer am Landgericht München I hatte am Dienstag keine Zweifel, dass der inzwischen 46-Jährige in der bayerischen Landeshauptstadt eine Frau missbraucht und erwürgt hat. Jahrelang hatte der Mann unerkannt auf der Schwäbischen Alb gelebt. Doch als er dort vor drei Jahren erneut straffällig wurde, stießen die Ermittler auf Hinweise zu dem Münchner Fall. Der 46-Jährige hat den Mord bis zuletzt vehement bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Hau ab, du Scheiß-Araber"

Der Mord hat sich dem Urteil zufolge im September 1990 ereignet. Der damals 22-jährige Mann habe sein 63 Jahre altes Opfer aus einem Wirtshaus nach Hause begleitet. Er habe von Anfang an die Absicht gehabt, mit der Frau Sex zu haben - notfalls mit Gewalt, betonten die Richter. Doch die 63-Jährige habe den Bürgerkriegsflüchtling mit den Worten „Hau ab, du Scheiß-Araber“ abgewiesen. Daraufhin habe er sie gewürgt und noch im Sterben missbraucht, heißt es in dem Urteil.

An der Leiche der Frau stellte die Kriminalpolizei genetische Spuren des Mörders sicher. Sie hatte ihn im Todeskampf gekratzt, unter ihren Fingernägeln wurden Hautpartikel des Mannes gefunden. Doch in den Datenbanken war damals niemand verzeichnet, zu dem die DNA passte.

Das änderte sich, als 2011 die Polizei in Münsingen erneut gegen den heute 46-Jährigen ermittelte. Er stand im Verdacht, seine Ehefrau und seine Söhne misshandelt zu haben. Routinemäßig nahmen die Beamten dem Verdächtigen eine Speichelprobe ab und gaben die DNA-Merkmale sie in die Datenbank ein. Dabei gab es einen Treffer und den Hinweis auf den Fall in München.

Im Mai 2012 wurde der Mann vom Landgericht Tübingen wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung an seiner Familie zu einer mehrjährigen Haft verurteilt worden. Noch während er diese Strafe absaß, erhob die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen ihn wegen des Mordes vor fast 24 Jahren.