Wann dürfen Polizisten Gebrauch von ihrer Waffe machen? Foto: dpa

Nach den Schüssen auf zwei flüchtende Verdächtige in Stuttgart stellt sich die Frage, wann Polizisten von ihren Waffen Gebrauch machen dürfen.

Stuttgart - Zwei flüchtende Verdächtige wurden am Mittwochabend von Polizisten in Stuttgart angeschossen, nachdem sie einen Beamten angefahren hatten. Nun stellt sich die Frage, wann Polizeibeamte zur Waffe greifen dürfen.

Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Falls möglich, muss der Gebrauch der Waffe angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden, wie es bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster heißt.

Polizisten üben regelmäßig auf Schießständen oder im Schießkino

Polizisten üben regelmäßig auf Schießständen oder im Schießkino. Dabei schießen sie auf eine Leinwand, auf die realistische Einsatzszenarien als Film eingespielt werden. Beispiel: Bei der Kontrolle eines verdächtigen Fahrzeugs steigt ein Mann aus dem Wagen, geht auf den Polizisten zu, zieht plötzlich eine Pistole und schießt.

Polizisten üben auch sogenannte Deut-Schüsse. Dabei wird die Waffe gezogen und sofort ohne genaues Anvisieren des Ziels abgedrückt. Oft müssen sich die Beamten in Sekundenbruchteilen auf kurze Distanz verteidigen, wenn ihre Waffe noch im Holster steckt. Die Beamten lernen in der Ausbildung auch, möglichst so zu treffen, dass der Schuss nicht tödlich ist.