Das Bezirks-Sportgericht hat sein Urteil gegen SV HNK Slaven Möhringen gefällt Foto: Baumann

Am 11. Mai wurde bei einer Kreisliga-B-Partie in Stuttgart der Schiedsrichter beleidigt und verprügelt. Das Sportgericht des Bezirks hat nun ein Urteil gegen den SV HNK Slaven Möhringen getroffen. Fünf Spieler wurden gesperrt.

Stuttgart - Der Fall sorgte für großes Aufsehen. Am 11. Mai wurde bei einer Kreisliga-B-Partie in Stuttgart der Schiedsrichter beleidigt, bedroht und verprügelt. Nun hat das Sportgericht des Fußball-Bezirks Stuttgart das Urteil gegen den SV HNK Slaven Möhringen getroffen. Gegen den Haupttäter wurde die höchstmögliche Sperre von 24 Monaten verhängt und der Verbandsausschluss beantragt.

Vier weitere Spieler wurden für zwei bis zwölf Monate gesperrt. Diese Urteile sind rechtskräftig. Noch nicht abschließend geklärt ist, welche Folgen die schlimmen verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen für den Verein haben. Fest steht bisher: Der SV HNK muss eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro bezahlen und bekommt neun Punkte für die kommende Saison abgezogen. Außerdem wird der Club für alle Hinrundenspiele die Kosten für eine Platzaufsicht zu tragen haben.

Ob es zu diesen Spielen überhaupt kommen wird, ist noch offen. In den nächsten Tagen wird der Spielausschuss des Württembergischen Fußball-Verbandes (WFV) in einer Sitzung darüber beraten, ob Slaven Möhringen eine Gefahr für den Spielbetrieb darstellt. „Wir würden uns nicht die Mühe machen, uns zu treffen, wenn es nicht noch Fragen zu klären gäbe“, sagte der WFV-Spielausschuss-Vorsitzende Dieter Mäußnest gegenüber unserer Zeitung. Dabei geht es nicht nur um weitere Auflagen wie etwa das Stellen von mehreren Ordnern mit besonderer fachlicher Qualifikation, sondern auch um einen möglichen Ausschluss des Vereins. Dieser wurde vom Bezirk Stuttgart schon vor Wochen beantragt.

Beim WFV gab es von Beginn an zwei Lager, mit unterschiedlichen Meinungen, wie drastisch die Sanktionen ausfallen sollen. Auf der einen Seite signalisierte der Verband den Möhringern, bei einer Teilnahme am Seminar zur Gewaltprävention weiter spielen zu dürfen. Diese Bedingung erfüllte Slaven. Andererseits stört den WFV, dass der Verein darauf beharrt, dass es sich bei dem Vergehen um eine Einzeltat handelt. Dabei war an diesem verhängnisvollen Tag im Mai das gesamte Umfeld im Kollektiv nicht in der Lage, die Eskalation zu verhindern. Der Verband ist sich der Signalwirkung des endgültigen Urteils bewusst. „Grundsätzlich wird der Blick zu sehr auf die Täter gelegt, zu wenig auf die Opfer“, sagte ein Schiedsrichter.