Becker hatte Maier zunächst aufgefordert, 7500 Euro an eine karitative Einrichtung zu spenden, um den Streit beizulegen. Foto: dpa-Zentralbild

Das Landgericht Berlin hat den AfD-Politiker Jens Maier wegen einer rassistischen Äußerung über Noah Becker dazu verurteilt, 15.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn von Tennisstar Boris Becker zu zahlen. In dem Tweet wurde Becker als „kleiner Halbneger“ beschimpft.

Hamburg - Wegen einer rassistischen Äußerung über Noah Becker auf Twitter hat das Landgericht Berlin den AfD-Politiker Jens Maier dazu verurteilt, 15.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn von Tennisstar Boris Becker zu zahlen. Das berichtete ein Gerichtssprecher am Dienstag dem „Spiegel“. Hinzu kommen demnach Zinsen sowie 526,58 Euro Anwaltsgebühren.

Die Urteilsbegründung liege noch nicht vor, sagte der Sprecher dem Magazin weiter. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Äußerung war am 2. Januar 2018 über Maiers Twitter-Account verbreitet worden. Darin wurde Becker als „kleiner Halbneger“ beschimpft. Kurz nach Veröffentlichung wurde der Tweet gelöscht. Maier gab damals bereits an, die Nachricht nicht selbst verfasst zu haben. Ein Mitarbeiter Maiers räumte ein, den Tweet abgesetzt zu haben. Becker hatte Maier zunächst aufgefordert, 7500 Euro an eine karitative Einrichtung zu spenden, um den Streit beizulegen. Maier sei als Besitzer des Profils für den Inhalt verantwortlich.

Tweet angeblich nicht selbst verfasst

Der AfD-Politiker ging auf die Offerte nicht ein und provozierte damit die Zivilklage. Beckers Medienanwalt Christian-Oliver Moser sagte dem „Spiegel“: „Die Pressekammer ist in allen Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt. Insbesondere freue ich mich, dass der Beklagte mit dem für mich von Anfang an nicht nachvollziehbaren Argument, den Tweet angeblich nicht selbst verfasst zu haben, erfolglos war.“