Stefanie Hinz, Polizeipräsidentin des Landes Baden-Württemberg (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Seit einer Polizeikontrolle, nach der ein Mann ums Leben kam, ist die Diskussion um Polizeigewalt neu aufgeflammt. Ist eine Sonderstelle nötig zur Aufklärung solcher Vorwürfe? Polizeipräsidentin Hinz sagt nein. Das Innenministerin legt unterdessen aktuelle Zahlen vor.

Für die Aufklärung besonders umstrittener Polizeieinsätze ist nach Ansicht von Baden-Württembergs Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz keine bundesweite Ermittlungsstelle nötig. „Ich sehe den Mehrwert nicht“, sagte Hinz dem „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag). Die Ermittlungen in solchen Fällen - nach denen immer wieder der Ruf nach einer übergeordneten Ermittlungsstelle komme - seien beim Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft gut aufgehoben. Eine Gefahr der Befangenheit sehe sie nicht.

„Die Polizei führt Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch. Diese ist Herrin des Verfahrens. So ist die Neutralität gewährleistet.“ Bei Beschwerden über die Polizei könnten sich die Menschen auch an die Bürgerbeauftragte beim Landtag wenden. „Das bestehende Disziplinar-, Straf- und Amtshaftungsrecht bietet ein ausreichendes Instrumentarium, Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten zu ahnden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

In Mannheim hatte Anfang Mai ein Vorfall für Empörung gesorgt: Am 2. Mai war dort ein 47-Jähriger nach einer Polizeikontrolle im Krankenhaus gestorben. Im Internet kursieren Videos, die den Einsatz zeigen sollen. Darin schlägt ein Beamter auf den Kopf eines am Boden liegenden Mannes ein. Diese Filmsequenzen sowie weitere Hinweise von Zeugen werden von Ermittlungsbehörden untersucht. Nach früheren Behördenangaben zeigte die Leiche des Mannes Spuren stumpfer Gewalt, die aber „von geringer Intensität gewesen“ seien. Woran der Mann starb, ist noch unklar.

Die Präsidentin kündigt Änderungen in der Polizisten-Ausbildung an

Hinz sagte dazu: „Unmittelbarer Zwang sieht nie schön aus, da die Maßnahmen immer gegen den Willen der Person ausgeführt werden. Die Polizei darf diesen Zwang in bestimmten Situationen und unter bestimmten Voraussetzungen ausüben.“ Jetzt sei es wichtig zu schauen, „ob das gerechtfertigt war. Wenn nicht, dann wird das auch geahndet“. Bisher hätten sich die beiden Polizeibeamten noch nicht zur Sache geäußert. Sie hätten die gleichen Rechte wie alle Beschuldigten in einem Strafverfahren: „Es steht ihnen frei, Angaben zu machen oder auch nicht.“

Die Präsidentin kündigte Änderungen in der Polizisten-Ausbildung an, die schon vor dem Vorfall in Mannheim geplant waren. Es gehe darum, „in der Ausbildung die Kolleginnen und Kollegen für Themen wie Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus zu sensibilisieren. Dazu gehört zum Beispiel auch, wie die Polizei zwischen 1933 und 1945 mit Minderheiten wie Sinti und Roma umgegangen ist - was diese Minderheiten bis heute prägt“. Zugleich müsse man auch die Kolleginnen und Kollegen stark machen gegen Vorwürfe und Dinge, mit denen sie täglich im Dienst konfrontiert werden. „Denn der Dienst ist gerade in so hoch belasteten Innenstadtrevieren wie dem in Mannheim nicht immer einfach.“

Einer aktuellen Abfrage des Innenministeriums zufolge gab es bislang in diesem Jahr (Stand 30. April) im Südwesten 130 Strafanzeigen gegen Polizisten wegen Vorwürfen von Polizeigewalt (gesamtes Vorjahr: 477; 2020: 351). Eine Person sei bisher in diesem Jahr wegen ungerechtfertigter Gewalt rechtskräftig verurteilt oder mit einem Disziplinarverfahren belegt worden. Im Vorjahr war es ebenfalls eine Person. Im Jahr 2020 wurden 5 Beamte belangt.