Mehrere Männer haben Fahrzeugen zu Unrecht Prüfplaketten verliehen. Jetzt gibt es weitere Konsequenzen. Foto: dpa/Alexander Heinl

Mehrere selbstständige Prüfingenieure einer Karlsruher Überwachungsorganisation sind verurteilt worden. Sie sollen Fahrzeugen zu Unrecht Prüfplaketten verliehen haben. Jetzt geht das Land gegen die Organisation vor, für die die Männer tätig gewesen sind.

Stuttgart - Der Skandal um zu Unrecht vergebene Plaketten der Hauptuntersuchung (HU) an Tausende Fahrzeuge im Land hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Diverse Beteiligte mussten sich vor Gericht verantworten. Jetzt gibt es Konsequenzen für die Prüfgesellschaft, für die die Prüfingenieure unterwegs gewesen sind. Das Land Baden-Württemberg hat der Karlsruher Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen (GTS) Ende Januar mit sofortiger Wirkung die Anerkennung als Überwachungsorganisation entzogen.

Bisher durfte die GTS genauso wie Tüv oder Dekra die hoheitliche Aufgabe der Hauptuntersuchung (HU) bei Fahrzeugen durchführen. Betroffen ist die Prüftätigkeit in Baden-Württemberg, nicht in einigen anderen Bundesländern, in denen die GTS tätig ist. Die Organisation kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich um den bundesweit ersten Fall eines solchen Entzugs der Genehmigung für eine Prüforganisation. Man habe in den vergangenen Jahren ein neues Aufsichtskonzept entwickelt und umgesetzt. Die GTS habe in einem Anhörungsverfahren die Gelegenheit bekommen, zu den Vorwürfen umfassend Stellung zu nehmen.

Die GTS kündigt an, sich „mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren“. Gegen den Widerruf der Anerkennung werde „am Donnerstag Klage sowie ein Antrag auf Gewährung gerichtlichen Eilrechtsschutzes eingereicht“, sagt Rechtsanwalt Jan-Dirk Rausch. Die GTS sei eine jederzeit zuverlässige Überwachungsorganisation, die in den Jahren 2018 und 2019 über 90.000 Fahrzeuguntersuchungen beanstandungsfrei durchgeführt habe. Die GTS erfülle die strengen europarechtlichen Vorgaben, die an eine Überwachungsorganisation zu stellen sind. Dies habe ihr die Deutsche Akkreditierungsstelle, eine bundesweit tätige Behörde, im vergangenen Jahr bescheinigt. „Das Landesministerium kann bestandskräftige Verwaltungsakte einer Bundesbehörde nicht außer Kraft setzen“, sagt Rausch. Die GTS werde ihre hoheitliche Tätigkeit bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts deshalb fortsetzen.

Mehrere Prozesse

Die GTS war in den vergangenen Jahren wegen mehrerer Skandale bei der Prüfplakettenvergabe in den Fokus der Behörden geraten und stand zuletzt unter Beobachtung. Mehrere selbstständige Prüfingenieure, die im Auftrag der GTS unterwegs waren, sind wegen Bestechlichkeit, Falschbeurkundung im Amt, Steuerhinterziehung und anderen Delikten verurteilt worden. Sie sollen die HU-Plaketten ohne richtige Prüfung der Fahrzeuge vergeben haben. Teilweise waren Werkstätten und Autobesitzer an den Taten beteiligt.

Seinen Anfang genommen hatte der Skandal im Jahr 2012 in der Region Stuttgart. Bei verdeckten Tests der Polizei war aufgeflogen, dass ein Prüfingenieur aus dem Raum Reutlingen unter der Mithilfe von Werkstätten reihenweise Plaketten auch an Fahrzeuge, die nachweislich Schrott waren, vergab. Ohne Prüfung wurden die Kleber im Akkord verteilt. Der Mann konnte auf diese Weise viel mehr Prüfungen machen als sonst und erhielt in manchen Fällen auch noch einen Zusatzbetrag fürs Wegsehen. Er soll mit dieser Masche im Lauf der Zeit mehrere Hunderttausend Euro ergaunert haben. Der Mann, der als Selbstständiger für die GTS im Einsatz gewesen war, wurde in der Folge zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

8500 Fahrzeuge bei der Nachprüfung

Doch damit nicht genug. 8500 Fahrzeuge mussten zur Nachprüfung zum Tüv. Etwa die Hälfte von ihnen wies schwere Mängel auf. Teilweise waren regelrechte Schrottfahrzeuge noch auf den Straßen unterwegs. 310 der Betroffenen forderten später die Zusatzkosten vom Land zurück. Das zahlte – und bekam im vergangenen Jahr vom Oberlandesgericht bestätigt, dass die GTS die Kosten von 17 500 Euro übernehmen muss, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Die GTS hatte jegliche Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ihre Vertreter waren aber schon zuvor mehrfach vom Verkehrsministerium einbestellt worden, weil es Auffälligkeiten gegeben hatte. Anschließend stand sie unter Beobachtung.