Am Neckartor wird künftig Tempo 40 gelten – der Blitzer soll die Einhaltung überwachen. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Nach einer Petition war die Temporeduzierung am Neckartor in Stuttgart zunächst ausgesetzt. Am Montag nun hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses die Stillhalteregel außer Kraft gesetzt.

Stuttgart - Die Petition gegen die Tempo-40-Regelung auf der B 14 am Neckartor wird die Geschwindigkeitsreduzierung nicht weiter blockieren. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Grünen-Landtagsabgeordnete Beate Böhlen, erteilte am Montag ihre Zustimmung zu der Maßnahme. Die sonst bei Petitionen übliche Stillhalteregel greife nicht, erklärte sie: „Ich halte es für sinnvoll, die Zustimmung zu erteilen, da der Gesundheitsschutz im Grundgesetz ein hohes Gut ist. Die Stadt werde in den nächsten Tagen die Tempolimitanzeige und den Blitzer schalten, sagte ein Rathaus-Sprecher: „Wir begrüßen die Entscheidung außerordentlich“. Petent Julian Sincu von der Initiative Verkehrsfluss statt Tempolimits reagierte enttäuscht: „So schnell wurde noch nie die Stillhalteregel ausgesetzt“.

Stillhalteregel außer Kraft gesetzt

Wenn eine Petition beim Landtag eingereicht wird, sind Behörden normalerweise gehalten, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Diese Stillhalteregel kann nur die Ausschussvorsitzende außer Kraft setzen. Das hat Böhlen am Montag getan, nachdem das von ihrem Parteifreund Winfried Hermann geführte Verkehrsministerrium in einer „schriftlichen Unterrichtung nachvollziehbar begründet“ habe, „warum die unmittelbare Umsetzung der Maßnahmen keinen Aufschub verträgt“.

Im Video: Die wichtigsten Fakten zur Luftverschmutzung in Stuttgart – das sollten Sie wissen.

Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf 40 auf dem Abschnitt am Neckartor sei aus Sicht des Ministeriums geboten, weil dort die Grenzwerte für Luftschadstoffe anhaltend überschritten würden. Gemäß Straßenverkehrsordnung könnten dann aber Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden. „Ich teile die Ansicht ausdrücklich, dass Gesundheitssschutz von hohem Allgemeininteresse ist und für die Bürger vor Ort eine weitere Verzögerung nicht zumutbar ist“, sagte Böhlen. Die Initiative argumentiert, dass innernorts Tempo 50 gelte und dass nicht nachgewiesen sei, dass Tempo 40 zur Schadstoffreduzierung beitrage. Darüber wird der Petitionsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.