Ein 17-jähriger Partygast wird auf dem Nachhauseweg verprügelt und beraubt. Foto: Eibner-Pressefoto/Deutzmann / Eibner-Pressefoto

Eine unglückliche Partybekanntschaft machte ein 17-Jähriger in der Nacht zum Sonntag bei einer privaten Feier in Gärtringen. Der 20-Jährige, der beim Heimweg ihn in Richtung Bahnhof begleitete, schlug unvermittelt mit einem Stock auf ihn ein und nahm ihm Geld, Schmuck und seine Airpods weg.

Gärtringen - In der Nacht zum Sonntag ist in Gärtringen ein 17-Jähriger von einem 20-jährigen Tübinger geschlagen und ausgeraubt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei hatten die beiden sich dort erst kurz zuvor bei einer privaten Kellerparty kennengelernt. Gemeinsam sollen sie sich gegen 0.50 Uhr in Richtung Bahnhof begeben haben, wo sie laut Zeugen an einem Automaten Zigaretten ziehen wollten.

Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt, hat der Automat wohl die EC-Karte des 20-Jährigen nicht akzeptiert. Auf dem Rückweg soll er seinem jüngeren Begleiter dann unvermittelt mit einem Schlagstock mehrere Hiebe auf die Beine versetzt haben, um ihm anschießend Schmuckstücke, rund 40 Euro Bargeld und kabellose Ohrhörer abzuknöpfen. Der 20-Jährige habe weiter auf ihn eingeschlagen und ihm eingeschärft, ja nicht die Polizei zu kontaktieren, ehe er flüchtete. Der 17-Jährige verständigte dann zunächst seine Mutter. Diese rief sofort die Polizei und tat damit „genau das Richtige“, wie die Polizeisprecherin Yvonne Schächtele betont.

Polizei nimmt zunächst den Falschen fest

Beamte des Polizeireviers Herrenberg nahmen die Ermittlungen auf und überprüften zunächst die Partygäste. Wenig später stellte eine Streifenwagenbesatzung im Bereich der Blücherstraße eine Person fest, auf die die Täterbeschreibung passte. Wie sich herausstellte, war der junge Mann schon früher straffällig geworden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der 20-Jährige am Montag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen schweren Raubes gegen ihn erließ. Der Verdächtigen ist nun in Untersuchungshaft. Die Frage, warum sich bei einer Straftat im Kreis Böblingen die Staatsanwaltschaft Tübingen für zuständig erklärt, ergibt sich aus dem jungen Alter des Tatverdächtigen. „Die Tübinger machen hier Jugendstrafrecht geltend“, erklärt Polizeisprecherin Schächtele. Dieses kann je nach Ermessen auch noch bei Heranwachsenden bis zum Alter von 21 Jahren angewendet werden. Beim Jugendstrafrecht gilt – anders als bei Erwachsenen – das Wohnortprinzip.

Tübinger Staatsanwaltschaft macht Jugendrecht geltend