Die Uber-Handyapp ist Gegenstand des Gerichtsstreits. Foto: Leif Piechowski

Die US-Firma braucht eine Konzession, um weiter über eine App Fahrdienste zu vermitteln, hat ein Gericht in Frankfurt entschieden. Wie es in Stuttgart und anderen Städten weitergeht, wo Uber aktiv ist, lässt sich trotzdem nicht so einfach sagen.

Stuttgart - Der Fahrdienstvermittler Uber, ein rotes Tuch für Taxiunternehmen, hat am Donnerstag vor Gericht eine Schlappe erlitten. Nun wird auch in Stuttgart mit Spannung beobachtet, ob die Vermittlung mit der eingesetzten App, die im Fokus steht, eingestellt wird oder weitergeht, möglicherweise in veränderter Form.

Uber ist in manchen Regionen Deutschlands aktiv, darunter in Stuttgart, Pforzheim, den Kreisen Ludwigsburg, Esslingen, Böblingen und Rems-Murr, im Kreis Calw und im Enzkreis. Im Geschäftsmodell hat das Landgericht Frankfurt in einem Prozess mehrere Wettbewerbsverstöße festgestellt. Es gab einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt. Uber sieht sich nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Laut Gericht benötigt das Unternehmen aber selbst – wie die mit ihm zusammenarbeitenden Mietwagenfirmen – eine Mietwagenkonzession. Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, betonte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsmodell vorzubereiten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. Nun könnte Uber eine Mietwagenkonzession beantragen – oder auch die Abläufe ändern, die sie aus Sicht des Gerichts notwendig machen.

Taxibranche feiert das Urteil als Erfolg

Gegen die Gerichtsentscheidung kann Uber in Berufung gehen. Die Klägerin hält es allerdings für möglich, den Sofortvollzug zu erwirken und feierte die Gerichtentscheidung am Donnerstag: Uber sei es ab sofort untersagt, über die App Aufträge an Mietwagenfirmen zu übermitteln. Taxi Deutschland werde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 000 Euro unmittelbar hinterlegen. Dann könne für jede weitere durch Uber vermittelte Fahrt ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt werden.

Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) sagte, das Gericht habe deutlich gemacht, dass die bestehenden Spielregeln des Personenbeförderungsgesetzes für alle gelten. Die Firma Uber habe noch am Donnerstag gegenüber der Stuttgarter Stadtverwaltung erklärt, das Urteil zu respektieren. Und sie habe um ein Gespräch mit der Genehmigungsbehörde gebeten. Sollte sich zeigen, dass Uber dem Urteil nicht folge, werde die Stadt weitere Schritte prüfen. Zunächst seien die Urteilsgründe abzuwarten und auszuwerten.

Unserer Zeitung erklärte Uber-Sprecher Oliver Klug, die Vermittlung werde keinesfalls abrupt eingestellt. Sie gehe weiter. Strittig seien ja auch nur bestimmte Aspekte des Vermittlungsmodells. Ungeklärt sei, welche Art von Konzession man gegebenenfalls einholen müsste – und wo. Die Firmen, mit denen man zusammenarbeite, hätte allesamt schon Mietwagenkonzessionen. Der Vorgang zeige, dass es für digitale Mobilitätsangebote keinen zeitgemäßen Rechtsrahmen gebe, hieß es bei Uber.