Eine Angeklagte hat gegen die lebenslange Haftstrafe Revision eingelegt – nun steht sie wieder vor Gericht. Foto: dpa/Peter Steffen

Ende 2016 werden im Rhein-Neckar-Raum zwei Unternehmer entführt und getötet. Das Urteil: lebenslange Haft. Eine Angeklagte hat dagegen Revision eingelegt – und steht nun erneut vor Gericht.

Frankenthal  - Mehr als dreieinhalb Jahre ist es her: Zwei Unternehmer aus dem Rhein-Neckar-Raum werden entführt, erpresst und brutal erdrosselt. Seit Mittwoch beschäftigt sich das Frankenthaler Landgericht erneut mit dem Fall. Angeklagt ist eine 46 Jahre alte Frau, die die beiden Männer in eine Lagerhalle in Mannheim gelockt haben soll. In dem Prozess geht es vor allem um die Frage, ob sie bei der Tötung des zweiten Opfers als Mittäterin gehandelt hat.

Das Landgericht hatte die Deutsche und zwei Männer mit türkischer Staatsbürgerschaft im September 2018 unter anderem wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. In einem Fall wurde auch eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. 

BGH hob Entscheidung über Sicherungsverwahrung auf

Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass das Trio die zwei Unternehmer Ende 2016 unter einem Vorwand in die Halle gelockt und ihnen Geld abgepresst hat. Das erste Opfer war ein Automatenaufsteller aus Brühl (Rhein-Neckar-Kreis). Bei ihm fanden die Täter 6000 Euro in bar. Danach erdrosselten die zwei Männer den 64-Jährigen und warfen die Leiche in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) aus einem Transporter. Ähnlich gingen die Täter bei ihrem zweiten Opfer vor. Der Unternehmer aus Ludwigshafen organisierte vor seinem Tod hingegen 975 000 Euro. Seine Leiche wurde in Bad Dürkheim (ebenfalls Rheinland-Pfalz) gefunden.

Das Gericht folgte im ersten Prozess den Angaben der Angeklagten. Sie hatte versichert, erst nach der Entführung des 64-Jährigen erfahren zu haben, dass die Unternehmer umgebracht werden sollten. Ein weiteres mögliches Opfer hat sie laut Urteilsbegründung sogar gewarnt. Im Fall des 49-Jährigen aus Ludwigshafen nahm sie aber in Kauf, dass dieser getötet wird - daher wurde sie ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil größtenteils. Den Tatbeitrag der 46-Jährigen stuften die Karlsruher Richter aber als nicht ausreichend ein. Daher hoben sie den Schuldspruch gegen sie teilweise auf und ordneten eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts an. Zudem hob der BGH die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung eines der Mörder auf. In diesem Fall ist bislang noch kein neuer Verhandlungstermin bekannt.

Zahlreiche Angehörige treten als Nebenkläger auf

Wie lange der Prozess dauern wird, ist noch unklar. Bis Dezember sind zunächst neun weitere Verhandlungstage terminiert. „Unter Umständen laufen wir Gefahr, dass sich die gesamte Beweisaufnahme wiederholt“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch zum Prozessauftakt am Mittwoch. Es müssten etwa eine Vielzahl von Chat- und Überwachungsprotokollen gesichtet werden. Zudem sollen die zwei früheren Mitangeklagten der Frau als Zeugen vernommen werden.

Wie bereits im ersten Prozess traten auch am Mittwoch zahlreiche Angehörige als Nebenkläger auf. „Die Situation für meine Mandanten ist schwierig“, sagte Anwalt Sedat Korkmaz am Mittwoch. Er vertritt die Witwe und den Sohn des zweiten Opfers. Sie könnten durch den erneuten Prozess nicht abschließen. „Das ist eine Belastung für die ganze Familie.“