Die heute 50-Jährige muss wegen Mordes an ihrer Tochter für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis (Archivbild). Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Eine Mutter tötet ihr Kind, um sich dann selbst das Leben zu nehmen - und landet vor Gericht. Nun soll die Frau ins Gefängnis. Denn das Gericht korrigiert eine frühere Entscheidung.

Kempten - Nach der Tötung ihrer neunjährigen Tochter muss eine psychisch kranke Mutter für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Kempten verurteilte die 50 Jahre alte Frau am Mittwoch wegen Mordes an dem Kind. Aufgrund ihrer Krankheit war die Frau allerdings nur eingeschränkt schuldfähig, wie das Gericht feststellte.

Die Strafkammer folgte mit dem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin der deutschen Staatsangehörigen hatte einen Freispruch verlangt, weil ihre Mandantin bei der Tat aufgrund ihrer Depression schuldunfähig gewesen sei.

Freispruch wegen Schuldunfähigkeit vor zwei Jahren

Die Angeklagte hatte zugegeben, im September 2016 in Lindau am Bodensee ihr Mädchen erstickt zu haben, um sich dann selbst zu töten. Der Suizidversuch mit einem Tablettencocktail misslang aber. Vor zwei Jahren war sie in Kempten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber auf und verwies es an eine Strafkammer in Kempten zurück.

In dem Verfahren hatten zwei psychiatrische Sachverständige unterschiedliche Gutachten dazu vorgetragen, ob die Frau als schuldunfähig oder als bedingt schuldfähig anzusehen sei.

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