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Nach der Aussage von Ex-Regierungschef Stefan Mappus im EnBW-Ausschuss leitet die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen „Beobachtungsvorgang“ ein.

Stuttgart - Die Attacke von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gegen die Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz am vergangenen Freitag vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss hat ein juristisches Nachspiel. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart sagte am Mittwoch den Stuttgarter Nachrichten: „Wir haben einen Beobachtungsvorgang eingeleitet.“

Die Anklagebehörde reagiert mit dieser Art der Vorermittlung auf die Tatsache, dass Mappus im Ausschuss die Kanzlei und ihren führenden Anwalt Martin Schockenhoff schwer belastet hatte. Der Ex-Regierungschef hatte auf die Darstellung Schockenhoffs, man habe Mappus im Herbst 2010 auf die verfassungsrechtlichen Risiken des Aktienkaufs hingewiesen, mit den Worten reagiert: „Diese Aussage ist unwahr. Wären mir von Gleiss Lutz Zweifel an der Gangbarkeit des Weges geäußert worden, hätte ich die Transaktion sofort abgebrochen.“

Damit steht der Vorwurf der Falschaussage Schockenhoffs im Raum. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, man wolle „die weitere Entwicklung abwarten, weil die Sache, die wir rechtlich zu bewerten haben, noch nicht abgeschlossen ist“. Soll heißen: Die Ermittler warten auf noch ausstehende Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss. Erst danach werde man entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Schockenhoff eingeleitet wird oder nicht.