Die Klägerin Anette Franz ist seit 2019 Polizeiärztin in Lahr – sie wurde vom Land Baden-Württemberg aufgrund ihrer öffentlichen Kritik an der Corona-Politik gekündigt. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Ein Gericht in Baden-Württemberg hat die Kündigung einer Polizeiärztin für rechtens erklärt. Die Frau hatte das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten verglichen.

Freiburg - Die Kündigung einer Polizeiärztin wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Freiburg wirksam. Die Frau habe mit einer Anzeige in einer Zeitung das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (Az.: 10 Sa 66/21). Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagte der Sprecher. Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.

Der Deutschen Presse-Agentur hatte Anette Franz aus Lahr (Ortenaukreis) mitgeteilt, sie stehe wie die deutsche Polizei für die freiheitliche demokratische Grundordnung.