Die Polizei kann die Personalien von 227 Personen aufnehmen. Nun beginnt die Ermittlungsarbeit: Wie viele von ihnen waren an der Randale beteiligt?
Die Daten von 228 Personen hat die Polizei am Samstag nach den Krawallen beim Römerkastell aufgenommen. 227 gingen danach heim, ein 26 Jahre alter Mann ging in Untersuchungshaft. Warum nur er? Das fragen sich viele an den Tagen danach.
Es muss nicht bei diesem einen Mann in Untersuchungshaft bleiben. Denn wenn sich im Zuge der Ermittlung schwere Vorwürfe gegen weitere mutmaßliche Tatpersonen ergeben, dann kann auch gegen diese ein Haftbefehl beantragt und verhängt werden.
Im Stuttgarter Polizeipräsidium hat nun die 20-köpfige Ermittlungsgruppe Asmara damit begonnen, die Geschehnisse aufzuarbeiten. Es gilt unter anderem, jede Menge Videomaterial durchzusehen, um festzustellen, wer was getan hat. „Man muss mögliche Tatbeteiligte identifizieren, und dann die Tatbeiträge zuordnen“, erläutert der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Aniello Ambrosio.
Auch Unbeteiligte sollen ins Visier der Ermittelnden geraten sein
Nun haben sich inzwischen auch Personen gemeldet, die der Veranstaltung des Verbands eritreischer Vereine in Stuttgart kritisch gegenüberstanden und dagegen protestieren wollten, aber nicht zu den bewaffneten Randalierern und Angreifern gehörten. So etwa die Vorsitzende der Organisation United4Eritrea. Die Stuttgarterin berichtet, sie habe mit anderen an dem Seminar der als regimetreu eingestuften Veranstalter in der Turnhalle beim Römerkastell teilnehmen wollen – um sich zu informieren, was dort vermittelt wird. Sie seien nicht hineingelassen worden, weil die Veranstalter sie nicht dabei haben wollten. Dadurch seien sie noch draußen gewesen, als die aggressiven Randalierer auf das Gelände gestürmt seien.
Auch ihre Personalien wurden aufgenommen, auch sie muss sich bei der Polizei melden. „Wenn sich herausstellt, dass die Tatvorwürfe ungerechtfertigt sind, dann wird das Verfahren wieder eingestellt“, erläutert der Staatsanwalt. In der „extrem dynamischen Lage“ am Samstag hätte die Polizei nicht unterschieden, wer was gemacht hat, sondern sicherheitshalber alle Personalien notiert. Die Frau sagt, sie sei auf Videos zu sehen, wie sie sich vor den Ausschreitungen in den Supermarkt auf dem Gelände flüchtete.
Was muss erfüllt sein, um Untersuchungshaft zu beantragen?
Bei den Personen, die nun in den Fokus der Ermittlungen geraten, gelte es drei Aspekte zu beachten, wenn es um Haftbefehle gehe, erläutert der Staatsanwalt. Es müsse ein dringender Tatverdacht bestehen, den man mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen könne. Dann bedarf es eines Haftgrundes: Das kann die Fluchtgefahr sein, aber auch die sogenannte Verdunklungsgefahr. Unter Letzterem versteht man das Beseitigen von Beweismitteln oder das Beeinflussen weiterer Zeuginnen und Zeugen. Der dritte Aspekt ist die Verhältnismäßigkeit: Es muss auch eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten sein. Jemand, der mit ein paar Monaten zur Bewährung zu rechnen habe, sollte nicht mehrere Monate lang bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft hocken. Die Fluchtgefahr steige natürlich, wenn eine höhere Haftstrafe zu erwarten sei.
Zu den Straferwartungen in den vorliegenden Fällen könne man noch nichts sagen. Es stünden aber mit dem schweren Landfriedensbruch und den Angriffen auf Polizisten mit Körperverletzung schon schwere Tatvorwürfe im Raum. Noch steht nicht fest, wie viele der 227 aktenkundig gewordenen Personen tatsächlich tätlich wurden.
Die Polizei hat viel Beweismaterial von den Ausschreitungen
Die Ermittlungen können sich lange hinziehen, aber zumindest scheinen die Rahmenbedingungen gut zu sein, um auf Erfolge hoffen zu können: Es liegen zahlreiche Videoaufnahmen vor, es war hell und die Akteure bewegten sich auf einer überschaubaren Fläche. Sie konnten am Ende von der Polizei umstellt werden. Ein Blick auf die Ermittlungsergebnisse nach der Krawallnacht zum Vergleich: Damals war es dunkel, die Randalierer zogen durch die gesamte Innenstadt und konnten größtenteils nicht noch in der Nacht gestellt werden. Es wurden mehr als 100 Tatverdächtige identifiziert und Freiheitsstrafen verhängt, die sich laut dem Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf insgesamt mehr als 100 Jahre summieren. Auch damals ging es in etlichen Fällen um den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs.