Aufräumarbeiten nach der Zugentgleisung am Hauptbahnhof: Die Ermittlungen werden sich noch lange hinziehen. Foto: dpa

Nach den jüngsten Entgleisungen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie vertraut einer Behörde als Gutachter, die eigentlich befangen ist.

Stuttgart - Vor Gericht würden Strafverteidiger solche Sachverständige mit Freuden auseinandernehmen: Ein Gutachter als Verwandter des Angeklagten? Ein Befangenheitsantrag wäre sofort die Folge. Bei der Bahn sieht das anders aus. Nach den zwei Entgleisungen eines Intercity 2312 nach Hamburg binnen 67 Tagen untersucht eine Behörde die Vorfälle, die eng mit jener Behörde verwoben ist, die womöglich ein Mitverschulden treffen könnte. Die Staatsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet hat, weiß das: „Es gibt aber niemand anderen, der ein solches Gutachten erstellen könnte“, heißt es.

Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bunds (EUB) soll klären, warum zwei Intercity-Züge jeweils an der Doppelkreuzungsweiche 227 entgleist sind. Unter Bahnexperten gilt es als überaus wahrscheinlich, dass die Ursache in der Gleisstruktur liegt. Durch den Umbau des Gleisvorfelds seien zwei Weichen zu nahe aufeinander gelegt worden, und in den engen Kurvenradien davor könnten sich Waggonpuffer verkeilen, wenn von hinten eine Lok schiebt.

„Heute lässt sich noch nicht sagen, ob es im vorliegenden Fall Sicherheitsempfehlungen oder Maßnahmen der Aufsichtsbehörde geben wird“

Genehmigt hat diese Struktur, notwendig als Teil der Vorarbeiten für Stuttgart 21, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde. Hätte sie nicht spätestens nach dem ersten Vorfall Sicherheitsauflagen erteilen müssen? Diese Behörde ist ausgerechnet mit den Unfalluntersuchern so eng verzahnt, dass beide an derselben Adresse in Bonn residieren. Für beide Behörden spricht derselbe Pressesprecher.

Dabei wäre auch die Unfalluntersuchungsstelle EUB selbst befugt, „jederzeit Sicherheitsempfehlungen auszusprechen“. Danach sieht es bisher nicht aus: „Heute lässt sich noch nicht sagen, ob es im vorliegenden Fall Sicherheitsempfehlungen oder Maßnahmen der Aufsichtsbehörde geben wird“, hieß es zu Beginn der Woche. Grundsätzlich hätten „die Eisenbahnen die uneingeschränkte Verantwortung für die sichere Führung des Betriebs“. Das ruft auch die Stuttgart-21-Kritiker auf den Plan: S-21-Anwalt Eisenhart von Loeper hat Strafanzeige nicht nur gegen die Bahn AG, sondern auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt erstattet – wegen „grob pflichtwidriger und zumindest fahrlässiger Unterlassung“.

Mit schnellen Ergebnissen ist nicht zu rechnen

Ermittlungen sind freilich Vertrauenssache. Ob von Eisenbahn-Bundesamt oder Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle etwas grob pflichtwidrig unterlassen wurde, muss die Staatsanwaltschaft auch danach beurteilen, was die Untersuchungsstelle als enge Verwandte des Bundesamts herausfindet. Die Trasse, so wurde bereits festgestellt, entspreche den „Vorgaben der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung und den maßgebenden anerkannten Regeln der Technik“.

Mit schnellen Ergebnissen ist nicht zu rechnen. Das zeigt die Entgleisung des Nachtzugs City Night Line nach München am 21. Juli 2011. Einer der vorderen Wagen des Zugs mit 70 Reisenden war nach dem Zwischenhalt von den Schienen gerutscht. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, allerdings wurde die Oberleitung beschädigt, Tausende Fahrgäste mussten umplanen und umsteigen.

Vor wenigen Tagen hat die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle ihre Ermittlungen abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ursache war wohl eine andere: Eine Weiche hatte sich offenbar umgestellt, noch während der Zug darüberfuhr. Hierbei ist menschliches Versagen, sprich ein Fehler eines Beschäftigten im Stellwerk, nicht ausgeschlossen. Der Staatsanwalt wird seine Konsequenzen nicht so schnell ziehen: Mit einem Verfahrensabschluss wird erst Anfang 2013 gerechnet.