Die Kangal-Attacke in Freiberg hat für Aufsehen gesorgt. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Nach der Hundeattacke in Freiberg am Neckar bleiben Fragen. Die Anwohner in dem Wohngebiet können aber aufatmen – denn der Halter zieht mit seinen Hunden nach dem Vorfall doch nicht in die Stadt.

Freiberg am Neckar - Der Fall von Karfreitag hatte für Aufsehen gesorgt: In einem Wohngebiet in Freiberg am Neckar (Kreis Ludwigsburg), direkt bei einem Spielplatz und unweit vom Schulzentrum, hatten zwei Hunde der Rasse Kangal einen Boxer vor den Augen von Familien mit Kindern minutenlang attackiert. Das an den Hinterläufen schwer verletzte Tier überlebte dank einer Not-OP. Die Tatsache, dass sich die attackierenden Hunde von einem Geländer losgerissen, einen Zaun umgebogen und einen weiteren gar durchbrochen hatten, versetzte die Anwohnerschaft in Angst. Würde so etwas wieder passieren? Vielleicht auch bei an dem privaten Grundstück vorbeilaufenden Menschen?

Umzug nach Freiberg kommt nicht zustande

Ein Monat später kann zumindest in dieser Hinsicht Entwarnung gegeben werden. Denn der Halter der Kangals wird laut Ordnungsamtsleiter Peter Müller wegen des Vorfalls nicht in das Haus in der Graf-Adelmann-Straße einziehen. Das war eigentlich geplant – das Haus war gerade neu an ihn vermietet worden. Der Besuch an Karfreitag war einer der ersten des Halters und seiner Hunde. Der bereits abgeschlossene Mietvertrag wurde nun aber für obsolet erklärt, der Hundehalter hat die Schlüssel zurückgegeben.

Überprüfung der Hundehaltung nicht möglich

Nicht möglich war bislang aber die Überprüfung der Hundehaltung durch die Polizeihundeführerstaffel und das städtische Ordnungsamt. Solange der Umzug nach Freiberg vorgesehen war, konnte der Halter trotz mehrerer Versuche nicht kontaktiert und angetroffen werden. Da der Umzug nicht zustande kam, hat das Ordnungsamt keine Handhabe mehr. Und die Pressestelle des Polizeipräsidiums Ludwigsburg teilt auf Anfrage mit, dass die Überprüfung weiterhin nicht vorgenommen werden konnte, „da der Aufenthaltsort des Hundehalters nicht bekannt ist und er keinen angemeldeten Wohnsitz hat“. Er sei zumindest im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums nicht mehr aufgefallen und auch nicht gesehen worden.