Eine Polizeidienstwaffe darf lediglich in Ausnahmefällen benutzt werden (Symbolbilder). Foto: imago stock&people/Phillip Weingand

Nach einem Hundeangriff in Backnang hat die Polizei das Tier erschossen. Das Polizeigesetz legt fest, wann ein solcher Einsatz zulässig ist. Die Polizei erläutert nun ihr Vorgehen.

Die Polizei hat am Freitagnachmittag einen Schäferhund erschossen, der eine 63-Jährige und andere Menschen angegriffen hatte. „So etwas kommt vor – bei uns allerdings in sehr seltenen Fällen“, so ein Sprecher der Polizei Aalen.

 

Bundesweit betrachtet greifen aber immer wieder Polizisten zur Waffe, wenn sie es mit aggressiven Tieren zu tun haben. Im Juni etwa hatte ein Mischling einen Mann im Ortenaukreis angegriffen und lebensgefährlich verletzt, ein Polizist erschoss das Tier daraufhin.

Aufsehen erregte Anfang 2023 auch ein Fall aus Berlin, in dem ein Polizist den aggressiven Hund einer betrunkenen Frau mit einer Maschinenpistole erschoss. Im Juni dieses Jahres schoss ein Polizist in Bayern auch auf einen Wels, der im Brombachsee Badegäste angegriffen hatte.

Wann dürfen Polizisten zur Dienstwaffe greifen, wenn sie es mit einem Tier zu tun haben?

Wann die Polizei aggressive Hunde erschießen darf, ist im Polizeigesetz des Landes geregelt. (Symbolbild) Foto: Art_man - stock.adobe.com

Der Schusswaffengebrauch ist im Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Dieses erlaubt es Polizisten in zwei Fällen, Tiere mit der Schusswaffe zu töten – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Verletzte oder kranke Tiere darf die Polizei erschießen, wenn ein Jäger mit entsprechender Berechtigung oder ein Tierarzt zu lange brauchen würde, um die Qualen des Tieres zu beenden. Immer wieder kommt es aus diesem Grund vor, dass Polizisten angefahrene Wildtiere erschießen.

Bei aggressiven Tieren sieht es etwas anders aus. Hier besagt das Polizeigesetz, dass Polizisten ihre Schusswaffe einsetzen dürfen, wenn von einem Tier eine Gefahr ausgeht, „sie insbesondere Menschen bedrohen“, und die Gefahr nicht auf „weniger beeinträchtigende Weise“ zu beseitigen sei. Andere Mittel müssen also ausgeschöpft sein – beispielsweise Einfang- oder Beruhigungsversuche.

Die Beamten der Hundestaffel sind mit einer Schlinge ausgerüstet

Für solche Aufgaben sind die Beamten der Polizeihundestaffel unter anderem mit einer Schlinge ausgerüstet. „In dem Backnanger Fall war die Hundestaffel auch hinzugerufen worden“, erklärt ein Sprecher der Polizei Aalen. Allerdings hätten die Streifenbeamten vor Ort nicht auf die Spezialisten warten können. Laut der Meldung zu dem Vorfall hatte sich der Hund wieder losgerissen und sei aggressiv auf weitere Passanten losgegangen.

„In diesem Fall hätte auch die Schlinge der Hundestaffel nichts genutzt“, so der Polizeisprecher. Um diese zu benutzen, müsse ein Tier zunächst fixiert werden können. Auch der Einsatz von Pfefferspray hätte den Hund höchstens noch aggressiver gemacht. „Er war in einem absoluten Ausnahmezustand. Unser Kollege hatte in diesem Fall keine andere Wahl, als so zu handeln“, so der Sprecher.