Welche Kleidungsstücke stehen auf der Roten Liste der Wekrealschüler aus Horb, die mit einer öffentlichen Debatte um ein Verbot von Hotpants im Unterricht viel Aufmerksamkeit erhielten? Hotpants zählen dazu. Foto: dpa

Welche Kleidungsstücke stehen auf der Roten Liste der Werkrealschüler aus Horb, deren Schule vor einem Jahr wegen des Verbots von Hotpants für Furore sorgte? Als nicht geeignet stuften die Schüler auch Skurriles ein.

Horb - In einer Projektwoche haben die Schüler der Werkrealschule in Horb nach der Diskussion um zu knappe Kleidung eine Rote Liste erarbeitet, die künftig den Kleidungsstil im Unterricht regeln soll. Die Schule war im vergangenen Sommer in den öffentlichen Diskurs geraten, weil die Direktorin der Schule in einem Elternbrief die zum Teil aufreizende Kleidung der Mädchen thematisierte und ankündigte, eine neue Kleiderordnung erarbeiten zu wollen.

In der Projektwoche wurde das Thema nun wieder aufgegriffen – die Schüler sollten selbst entscheiden, welche Kleidungsstücke angemessen und welche unangemessen seien. Das Ergebnis: In zu entspannten Kleidungsstücken wollen die Schüler nicht mehr zum Unterricht erscheinen. Aber zu schick darf es dann aus praktischen Gründen auch nicht sein.

Keine zu schicke Kleidung

Die Rote Liste soll in jedem Klassenzimmer aushängen. Als Tabu stufen die Schüler unter anderem Bademäntel, Hausschuhe, Kostüme, zu tiefe Ausschnitte, bauchfreie Oberteile, Baggypants - und „zu kurze Hotpants“ ein.

Dass Schüler nur in Socken und ohne Schuhwerk zum Unterricht erscheinen, soll somit auch nicht mehr akzeptabel sein. Bademode an sich sei auch kein adäquates Outfit, genau wie durchsichtige Kleidung. Und auch zu schicke Kleidung, zum Beispiel Stöckelschuhe, lehnen die Schüler ab – allerdings nur, weil es ihnen zu unbequem sei.