Die Ermittlungen deutscher Behörden nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich sind eingestellt. (Symbolbild) Foto: dpa

Die Ermittlungen deutscher Behörden nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich sind eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft habe es keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln.

Düsseldorf - Keine weiteren Ermittlungen in Deutschland nach dem Germanwings-Absturz im März 2015 in Südfrankreich: Demnach trägt der Copilot der Maschine, Andreas Lubitz, die Alleinschuld an dem Unglück mit 150 Todesopfern im März 2015. „Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln“, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Entsprechender Abschlussvermerk

Keiner der behandelnden Ärzte habe in den Monaten vor dem Absturz Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr bei Lubitz festgestellt. Auch der Arbeitgeber und die Angehörigen hätten davon keine Kenntnis gehabt. Es gebe einen entsprechenden Abschlussvermerk. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Montag berichtet, dass die Ermittlungen unmittelbar vor dem Abschluss stehen und eingestellt werden.