Viele Windräder stehen in Baden-Württemberg in Wäldern. Foto: dpa/Armin Weigel

Der Windpark Länge bei Donaueschingen galt als Musterbeispiel für den stockenden Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg. Kann er jetzt doch gebaut werden?

Der umstrittene Windpark Länge bei Donaueschingen kann nun offenbar doch gebaut werden. Das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises in Villingen-Schwenningen erteilte jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Vorhaben. Im ersten Anlauf war es im Jahr 2021 vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestoppt und die damalige Genehmigung aufgehoben worden. Die Betreibergesellschaft hatte sich daraufhin für ein neuerliches Verfahren entschieden.

 

Stein des Anstoßes war ein Formfehler des Landes, das getrennte Verfahren für die Prüfung der Anlage und die erforderliche Waldrodung vorgesehen hatte. Für das Gericht war dies nicht transparent genug. Der Windpark Länge galt dabei als Paradebeispiel für die Probleme bei der Umsetzung der ehrgeizigen Pläne für den Windkraftausbau in Baden-Württemberg.

Anlagen sind fast 250 Meter hoch

Wie das Landratsamt mitteilte, besteht der geplante Windpark aus sechs Windenergieanlagen, jeweils mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern, einer Gesamthöhe von 245,5 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt. Die Anlagen sollen auf einem Höhenzug im Bereich Donaueschingen-Neudingen und Hüfingen-Fürstenberg gebaut werden. Knapp neun Hektar Wald wurden dafür bereits gerodet.

Nach Angaben der Firme Solarcomplex könne der neue Windpark 53 000 Menschen mit Strom versorgen. Zur Betreibergesellschaft gehören Bürgerenergiegesellschaften aus Tübingen, dem Schurwald und Südbaden, aber auch die Stadtwerke Sigmaringen oder das Stadtwerk am See in Friedrichshafen. Sie können nun hoffen, dass sich ihre Investition doch noch realisieren lässt. Noch in diesem Jahren will Solarcomplex mit dem Bau beginnen. Allerdings sind auch neue Klagen möglich. Zu einem Erörterungstermin Ende des vergangenen Jahres gingen mehr als 100 Einwendungen ein.