Wie wird Justitia entscheiden? Das Landgericht Heilbronn steht vor einer schwierigen Entscheidung. Foto: Oliver von Schaewen

Ein Mann aus Marbach (Kreis Ludwigsburg) soll eine 18-Jährige mehrfach vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert Haft, die Verteidigung plädiert für Freispruch.

Der Strafprozess gegen einen Mann aus Marbach, der Ende Juni 2023 eine 18-Jährige entführt und mehrfach vergewaltigt haben soll, neigt sich dem Ende zu. Die Plädoyers sind am Freitag am Landgericht Heilbronn gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von neuneinhalb Jahren. Die Rechtsanwältin des 38-Jährigen plädierte auf Freispruch.

 

Die Plädoyers wurden nichtöffentlich gehalten

Die Schlussvorträge sind am Gericht nichtöffentlich gehalten worden. Damit schützen die Richter die Interessen des Opfers. Die intimen Details des unfreiwilligen Geschlechtsverkehrs fallen nämlich unter den Persönlichkeitsschutz. Die 18-Jährige selbst scheut offenbar eine Aussage im Gerichtsverfahren. Sie gilt seit Prozessbeginn als unauffindbar. Nach unbestätigten Aussagen von Angehörigen soll sie sich in Spanien oder in einem anderen Land aufhalten. Eine Vorladung klappt in der Regel nur, wenn ein fester Wohnsitz bekannt ist.

Das Fehlen der 18-Jährigen dürfte für die Verteidigerin des Angeklagten ein wichtiger Grund sein, auf Freispruch zu plädieren. Zwar hatte das Gericht angeboten, die Vernehmung nur im Beisein einer Sachverständigen vorzunehmen, doch diese Chance blieb ungenutzt. So wird sich das Gericht nur auf die Aussagen bei der Erstvernehmung stützen können. Das dabei angefertigte Video diente als Beweis und wurde an einem der Prozesstage nichtöffentlich präsentiert.

Andere Delikte stehen noch im Raum

Unklar bleibt noch, wie sich die anderen Delikte, die dem 38-Jährigen in Zusammenhang mit der Geiselnahme angelastet werden, auswirken. So hatte er das Betretungsverbot auf dem Grundstück der Eltern im sogenannten Gewaltschutzgesetz missachtet, nachdem er den Vater einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Die Eltern zogen den Strafantrag inzwischen zurück. Außerdem soll er mit Betäubungsmittel gehandelt und einen Hund gestohlen haben. Verdeckte Ermittler hatten ihn in Stuttgart schon einmal des Handels mit Kokain überführt – dafür hatte der Marbacher eine zehnmonatige Freiheitsstrafe kassiert.