Der Angeklagte im Fall Würth wurde freigesprochen. Foto: dpa

Nach dem Freispruch im Entführungsfall Würth will auch die Nebenklage das Urteil des Landgerichts Gießen prüfen lassen. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Gießen - Nach dem Freispruch im Entführungsfall Würth will auch die Nebenklage das Urteil des Landgerichts Gießen prüfen lassen. Die Nebenklage, die die Familie des Entführungsopfers Markus Würth vertritt, habe am Montagabend Revision eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Das hatte zuvor die Staatsanwaltschaft ebenfalls getan. Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall befassen.

Das Landgericht hatte vor einer Woche einen 48-Jährigen freigesprochen. Die Richter hatten Zweifel, dass der Mann im Juni 2015 an der Entführung des behinderten erwachsenen Sohnes von Milliardär und Unternehmer Reinhold Würth beteiligt gewesen war.

Der damals 50-Jährige wurde aus einer Wohngemeinschaft im osthessischen Schlitz verschleppt. Nach der gescheiterten Übergabe von drei Millionen Euro Lösegeld wurde der Mann nahezu unversehrt an einem Baum gekettet bei Würzburg gefunden.