Dass in Weil der Stadt Bäume für ein Neubaugebiet gefällt wurden, hatte im vergangenen Herbst die Naturschutzverbände erzürnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwere nun abgelehnt – die restlichen Streuobstbäume könnten noch im Februar gefällt werden.
Im Herbst vergangenen Jahres hatten diese Bäume für einen Eklat gesorgt: Die Stadt Weil der Stadt hatte auf einer Wiese am Ortsrand, auf der einmal ein Neubaugebiet entstehen soll, in wenigen Stunden rund 120 Streuobstbäume fällen lassen. Die Rodung hatte auch die Naturschutzverbände Nabu und BUND auf den Plan gerufen, die sich medienwirksam über die Fällung empörten. Einen Eilantrag gegen die Umwandlung des Streuobstbestandes hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) nun abgewiesen und sich in der Urteilsbegründung auf das besondere öffentliche Interesse an zusätzlichem Wohnraum gestützt.