Lösten Polizeieinsatz im Landtag aus: AfD-Politiker Räpple (l.) und Gedeon Foto: dpa

Durfte Landtagspräsidentin Aras (Grüne) die beiden AfD-Politiker Räpple und Gedeon am 12. Dezember aus einer laufenden Plenarsitzung ausschließen und für drei weitere Sitzungen sperren? Darüber muss der Verfassungsgerichtshof des Landes entscheiden.

Stuttgart - Voraussichtlich am Montag entscheidet der Verfassungsgerichtshof des Landes über Klagen der Landtagsabgeordneten Stefan Räpple (AfD) und Wolfgang Gedeon (fraktionslos, AfD-Mitglied) gegen ihre Ausschlüsse aus insgesamt vier Plenarsitzungen. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte die Sanktionen am 12. Dezember verhängt. Dagegen hatten die beiden Parlamentarier kurz vor dem Jahreswechsel den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt mit dem Ziel, die Sitzungsausschlüsse aufzuheben. Da die nächste Plenarsitzung am Mittwoch ansteht, muss das Gericht vorher im Eilverfahren entscheiden.

Am 12. Dezember war es im Landtag zu einem beispiellosen Eklat gekommen. Aras hatte zuerst Räpple und dann Gedeon nach je zwei Ordnungsrufen des Saales verwiesen. Beide kamen dem selbst dann nicht nach, als zwei Polizeibeamte sie auf Geheiß von Aras dazu aufforderten. Es war der erste Polizeieinsatz im Landtag, um das Hausrecht der Sitzungsleitung durchzusetzen. Erst nach einem Gespräch mit Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz (CDU) lenkten Räpple sowie Gedeon ein und verließen begleitet von Kurtz und den beiden Beamten den Saal. Anschließend schloss Aras beide AfD-Politiker für drei Folgesitzungen aus.

Wortgefecht im Landtag eskalierte

Auf Antrag der AfD sollte der Landtag am 12. Dezember unter anderem über Forderungen aus der SPD-Nachwuchsorganisation Jusos debattieren, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu legalisieren. Räpple rief dazu: „So sind sie, die roten Terroristen.“ FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nahm die SPD in Schutz und erklärte, vor 80 Jahren seien „die geistigen Vorgänger von Leuten wie Herrn Räpple im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert“. Rülke erhielt keinen Ordnungsruf, was Räpple lautstark kritisierte. Gedeon solidarisierte sich mit seinem Parteifreund und hielt der türkischstämmigen Aras vor, so könne sie „ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland“.

Der Verfassungsgerichtshof hatte zunächst Präsidentin Aras und den Landtag aufgefordert, schriftlich zu den Klagen Stellung zu nehmen. Räpple und Gedeon mussten sich dazu äußern. Ihre Schriftsätze liegen dem Gericht seit dieser Woche vor. Sowohl Räpple als auch Gedeon haben in Pressemitteilungen auf die Stellungnahme von Aras reagiert und Kernpunkte öffentlich gemacht. Beide verwahren sich dagegen, dass die Präsidentin ihr Verhalten als parlamentarischen „Tabubruch“ bezeichne. Sie werfen Aras unter anderem vor, ihre Neutralitätspflicht verletzt und Kritik an ihrer eigenen Person durch unverhältnismäßiges Durchgreifen unterbunden zu haben.

Aras verweist auf Geschäftsordnung

Aras sagte unserer Zeitung, es sei „das gute Recht der Abgeordneten, gegen die Entscheidung vorzugehen“. Allerdings mache die Geschäftsordnung des Landtags mit Blick auf die drei Tage Sitzungsausschluss exakte Vorgaben. Eine Sprecherin des Landtags erklärte, der Ausschluss stelle „eine Rechtsfolge dar, da die beiden Abgeordneten der Aufforderung der Präsidentin nicht nachgekommen sind, den Sitzungssaal zu verlassen“. Auf diesen Automatismus hätten sich alle Fraktionen in der Geschäftsordnung verständigt.

Laut Verfassungsgerichtshof ergeht im Eilverfahren eine vorläufige Entscheidung. Ein Hauptsacheverfahren wird sich demnach anschließen. Dann werden die Streitparteien auch mündlich angehört.